Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Streit um Umsatzsteuer

Treuhand klagt für AvP-Apotheke gegen Finanzamt

Erstmals klagt die Treuhand Hannover im Rahmen der AvP-Pleite gegen eine Finanzverwaltung. Der Grund: Finanzämter haben von den betroffenen AvP-Apotheken die volle Umsatzsteuer der Monate August und September 2020 trotz Zahlungs-Ausfälle verlangt. Dieses Vorgehen ist in den Augen der Treuhand aber europarechtswidrig. Der Prozess wird nun vor einem Finanzgericht ausgefochten.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 28.09.2021  12:30 Uhr

Aufgrund der Pleite des Apothekenrechenzentrums AvP hatten tausende Apotheken mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen, einige mussten aufgrund der Zahlungsausfälle sogar selbst Insolvenz anmelden. Die Mehrheit der Apotheken wartet immer noch auf ihr Geld, zudem mussten die Apotheken die Umsatzsteuer auch in der entsprechenden Zeit abführen, obwohl sie für den kompletten oder teilweisen Zeitraum noch keine Zahlung von den Krankenkassen erhalten haben. Dagegen möchte die Treuhand Hannover nun vorgehen und vor das Finanzgericht Baden-Württemberg ziehen.

Was ist genau passiert? Finanzämter hatten bei den Apotheken auch für die Monate August und September 2020 die Umsatzsteuer verlangt. Betroffene Betriebe müssten also selbst bei einem »kompletten Ausfall der gegenüber der AvP Deutschland GmbH bestehenden Forderungen Umsatzsteuer in voller Höhe entrichten«, so die Steuerberatungsgesellschaft in einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung.

Diese Forderung, selbst im Totalausfall Umsatzsteuer in voller Höhe abgeben zu müssen, habe im Berufsstand für Empörung und Unverständnis gesorgt, erklärt die Steuerberatung. Die Apotheken hätten hier Einspruch eingelegt. Diese seien aber von den Finanzämtern mit dem Hinweis auf die aktuell geltende Rechtslage abgelehnt worden. Gegen diese sogenannte ablehnende Einspruchsentscheidung eines Finanzamts hat die Treuhand Hannover nun erstmals im Auftrag einer betroffenen AvP-Apotheke Klage erhoben.

Treuhand sieht EU-Recht auf ihrer Seite

Der juristische Streit entfaltet sich in der Frage, wer die Umsatzsteuer am Ende tragen muss. Klar ist, die Apotheke als leistendes Unternehmen muss die Umsatzsteuer abführen, aber was passiert, wenn die Zahlung der Krankenkassen ausbleibt, wie im AvP-Fall?

Die Treuhand Hannover ist der Auffassung, dass keine Umsatzsteuer auf die ausgefallenen Forderungen erhoben werden darf. Und sie argumentiert damit, dass die Reaktion der Finanzämter – die Einsprüche abzulehnen – europarechtswidrig sei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in einer Vielzahl von Urteilen entschieden, dass die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger (hier die gesetzliche Krankenversicherung) und nicht vom leistenden Unternehmer (hier die Apotheke) getragen werden muss. Die Höhe der Umsatzsteuer müsse sich am Betrag bemessen, den der leistende Unternehmer vereinnahmt hat. Die entsprechende Vorschrift habe der deutsche Gesetzgeber nach den EuGH-Urteilen im Umsatzsteuergesetz angepasst. Die Finanzverwaltung stützt sich in ihrer Argumentation aber auf eine alte und damit unionsrechtswidrige Fassung des Umsatzsteuergesetzes, erklärt die Treuhand Hannover. Aus diesem Grund klagt die Treuhand nun vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart. Der Prozess läuft bereits, kann sich aber über Monate hinwegziehen, sagte der Steuerberater Franz Nicolas Keil von der Treuhand der PZ.

Das nun angestoßene Verfahren könne damit als eine Art Musterprozess verstanden werden und die Hürden für weitere Klagen gegen den Einzug der Umsatzsteuer für die ausgefallenen Zahlungsmonate anderer Apotheken senken, so Keil. Sprich, falls das Finanzgericht dem Kläger Recht geben sollte, sei mit weiteren Klagen gegen ablehnende Einspruchsentscheidungen zu rechnen.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa