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Vergifteter Glucose-Test

Todesfälle beschäftigen Landtag

Die Hintergründe zum Tod einer Frau und ihres Babys nach Einnahme einer vergifteten Glucose-Mischung aus einer Kölner Apotheke sind nach fast zwei Wochen immer noch unklar. Heute wird sich der Düsseldorfer Landtag mit dem Handeln der Behörden in dem Fall beschäftigen. Der Betreiber der Apotheke klagt derweil auf Wiedereröffnung.
dpa
PZ
02.10.2019  11:14 Uhr

Der Tod einer Frau und ihres Babys durch vergiftete Glucose aus einer Kölner Apotheke beschäftigt heute um 15.30 Uhr den Gesundheitsausschuss des Landtags. Die Opposition will in einer Aktuellen Viertelstunde eine Klärung der zeitlichen Abläufe, die zur vorsorglichen Schließung der Apotheke und zweier Filialen führten.

Geklärt werden soll, warum die Behörden nicht sofort reagierten. Die Öffentlichkeit wurde erst einige Tage nach den Todesfällen informiert und der betroffenen Apotheke untersagt, Medikamente abzufüllen oder selbst zu mischen. Weitere drei Tage später ordneten Land und Bezirksregierung die Schließung der Apotheke und zweier weiterer des gleichen Verbunds an.

Bereits gestern hatte das Gesundheitsamt in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschuss sein Handeln gerechtfertigt. »Wir sind weiterhin sehr sicher in unserer Abwägung, dass wir verhältnismäßig, angemessen und in richtiger Einschätzung der Gefahrenlage reagiert haben«, sagte Gesundheitsdezernent Harald Rau bei der Sitzung im Kölner Rathaus.

»Wir hatten bis Montagnachmittag keinen Hinweis darauf, dass mit dieser Glucose etwas nicht stimmt«, sagte Rau. Nachdem ein erstes Screening keine Auffälligkeiten bei der Glucose gefunden hatte, habe man erst am Montag durch ein rechtsmedizinisches Gutachten erfahren, dass ein giftiger Stoff in der Glucose war. »Erst mit dieser Erkenntnis konnten wir eingreifen.«

Opposition beantragte Sondersitzung

Die Opposition hatte die Sondersitzung des Ausschusses beantragt, weil sie anzweifelte, dass die Stadt schnell und effizient genug gehandelt hatte. Insbesondere kritisierten mehrere Ratsmitglieder, dass eine Warnung an Arztpraxen und Bevölkerung erst am Montag vergangener Woche erfolgte, nachdem das Gesundheitsamt bereits am vorherigen Freitag von den Todesfällen erfahren hatte.

Bislang ist unklar, ob Fahrlässigkeit der Grund für die Verunreinigung der Glucose-Mischung war oder ob jemand vorsätzlich handelte. Eine Mordkommission ist damit beschäftigt, Zeugen zu vernehmen und Beweismittel zu untersuchen. Die 28-Jährige und ihr durch einen Notkaiserschnitt geborenes Baby starben vor rund zwei Wochen. Am 23. September informierten die Behörden die Öffentlichkeit. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verfügte am 26. September die sofortige Schließung der drei Apotheken des Verbunds, um ein »Restrisiko« auszuschließen.

Kölner Apotheker beantragt einstweilige Verfügung

Derweil klagt der Inhaber der Kölner Apotheke auf Wiedereröffnung. Er habe eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt beantragt, sagte heute eine Sprecherin des Kölner Verwaltungsgerichts. »Er möchte erreichen, dass er sie wieder öffnen darf.« Laut Sprecherin wird das Gericht frühestens nächste Woche darüber entscheiden. Zuvor hatte der Kölner »Express« berichtet.

Das NRW-Gesundheitsministerium hatte die Schließung des Apothekenverbunds am vergangenen Donnerstag damit begründet, dass jegliches Restrisiko für Patienten ausgeschlossen werden soll. Da die Staatsanwaltschaft in dem Fall keine Ermittlungsrichtung ausgeschlossen habe und damit unklar sei, ob möglicherweise kriminelle Energie dahinter gestanden haben könnte, müsse es um weitestgehenden Patientenschutz gehen.

Die schwangere Frau hatte die in der Heilig-Geist-Apotheke in Köln-Longerich zusammengestellte Glucose-Mischung zu sich genommen. Das Präparat war Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft. Obduktionen hatten ergeben, dass die Mutter und ihr Baby an multiplem Organversagen starben. Nach Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft ist weiterhin unklar, wie das toxische Mittel in den Glucosebehälter gelangt war.

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