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Bei mildem Verlauf
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Thailändische Apotheken dürfen Covid-19-Patienten überwachen

In Thailand dürfen rund 700 Apotheken den Gesundheitszustand von Personen überwachen, die einen milden Covid-19-Verlauf haben. Für diese Leistung inklusive der Abgabe von Medikamenten erhalten die Pharmazeuten eine Pauschale. Das Ziel ist unter anderem, bei Bedarf eine zügige Krankenhauseinweisung sicherzustellen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 13.04.2022  09:00 Uhr

Thailändische Apotheken dürfen im Kampf gegen Covid-19 nun einen wichtigen Beitrag leisten. Rund 700 Apotheken kooperieren laut dem Weltapothekerverband (FIP) seit einigen Tagen mit dem thailändischen Nationalen Gesundheitsamt National Health Security Office (NHSO). Das Ziel der Kooperation: Die Apotheken sollen Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, zuhause versorgen und ihren Gesundheitszustand überwachen. FIP stützt sich dabei auf thailändische Medienberichte. In Thailand gibt es laut der Online-Plattform Statista knapp 14.000 Apotheken (Stand 2019).

Für ein Honorar in Höhe von 700 thailändischen Baht (rund 19,20 Euro) sollen die thailändischen Pharmazeuten Personen, die lediglich milde Symptome aufweisen, für die Selbstisolation registrieren, beraten und ein grundlegendes Paket an Medikamenten ausliefern, um die Covid-19-Symptome zu lindern. Außerdem sollen die Apotheken in den ersten beiden Tagen den Gesundheitszustand der Patienten überwachen und damit bei Bedarf auch eine zügige Krankenhauseinweisung sicherstellen.

Wenn nach Ablauf der zwei Tage der Bedarf nach weiterer Überwachung (entweder vor Ort oder telepharmazeutisch) besteht, erhalten die Pharmazeuten weitere 150 Baht (rund 4 Euro), um diese zu arrangieren. Für die Patienten ist dieser Service kostenlos. Allerdings gilt diese pharmazeutische Dienstleistung nur für Versicherte der universellen Gesundheitsversicherung und der Krankenversicherung für Beamte. Für diejenigen, die im Sozialversicherungssystem versichert sind, gilt dies nicht, berichtete die »Bangkok Post«. Auch sollen sich die Apotheken nur um Personengruppen kümmern, die unter 60 Jahre alt sind und nicht zu einer Risikogruppe gehören. Wer etwa schwanger ist oder bereits an anderen Erkrankungen inklusive Adipositas leidet, darf nicht von den Pharmazeuten betreut werden.

Der Generalsekretär von NHSO, Jadej Thammatacharee, erklärte laut »Bangkok Post« zudem, Ziel sei es, künftig noch mehr Apotheken diese Dienstleistungen zu ermöglichen, um mehr Covid-19-Patienten zu unterstützen. Sobald genügend Apotheken dabei sind, könnten Personen, die einen positiven Corona-Schnelltest vorweisen, sich zeitnah bei einer nah gelegenen Apotheke melden und damit den Prozess der Registrierung und Versorgung starten.

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