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Gemeinsamer Bundesausschuss
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Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute informiert hat.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 07.12.2023  14:45 Uhr
Geteiltes Echo zu telefonischer Krankschreibung

Geteiltes Echo zu telefonischer Krankschreibung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat den Beschluss zur Krankschreibung per Telefon begrüßt. »So entlasten wir die Arztpraxen und Patienten gleichermaßen. Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig«, sagte der SPD-Politiker heute. Aus Sicht seines Ministeriums sorge die neue Regelung für Bürokratieabbau. Außerdem sollen unnötige Arztbesuche dadurch vermieden werden.

Im Gegensatz zu Lauterbach hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung als »Fehlleistung der Gesundheitspolitik« bewertet. »Damit wird eine Krankschreibung qualitativ entwertet, obwohl sie Grundlage für eine Lohnfortzahlung ist. Dies wird auch einen negativen Einfluss auf den Betriebsfrieden haben, da eine Untersuchung in einer Praxis stets Grundlage für eine gesicherte Diagnose-Stellung war«, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter heute. »Im teuersten Gesundheitswesen der Welt sollen Krankschreibungen per Telefon erfolgen, weil die Politik die Hausärzteversorgung jahrelang vernachlässigt hat«. 

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