| Daniela Hüttemann |
| 06.07.2022 09:00 Uhr |
Dabei habe jede Krankenkasse ein etwas anderes Budget. »Es ist wie bei der Brille«, erklärte Göbel. Es gibt voll erstattungsfähige, günstige Modelle; die Patientin kann jedoch auch für ein teureres Modell zuzahlen. Die Perücke oder das Haarteil kann aus Synthetik, Echthaar oder gemischt sein. Ob Anspruch auf eine Echthaarperücke besteht (die in der Regel teurer sind), hängt laut Stiftung Warentest vom Einzelfall ab, zum Beispiel, wenn der Arzt eine Unverträglichkeit gegen Synthetik diagnostiziert. »Die Genehmigung hängt manchmal auch von einzelnen Sachbearbeitern ab«, weiß Göbel aus Erfahrung. Es lohne sich, nachzuhaken; die Genehmigung könne aber mitunter lange dauern.
Patientin und Arzt sollten wissen, dass die Verordnung des Hilfsmittels nicht auf das normale Budget des Arztes geht. Die Mediziner bräuchten deshalb nicht zu zögern, so Göbel. Verschreiben könne jede Fachrichtung; in der Regel tue dies der Haut-, Frauen-, Hausarzt oder Onkologe. Am besten lasse sich die Patientin vorher von einem professionellen Fachgeschäft beraten. Dies bestelle dann infrage kommende Modelle für die Anprobe.
Gerade bei Echthaarperücken gelte: Jedes Stück sei ein Unikat. Zudem gebe es immer wieder Lieferschwierigkeiten. Auch daher empfehle sich eine frühzeitige Beratung, bei Chemopatientinnen auch schon prophylaktisch. Göbel berät parallel direkt zu künstlichen Augenbrauen und Wimpern oder entsprechendem Make-up.
»Ich rate zu einem offenen Umgang mit dem Haarausfall und dem Tragen einer Perücke – das ist nichts Schlimmes, schließlich kann man nichts für seine Erkrankung«, betonte Göbel. Ihren Kundinnen gebe das Ersatzhaar oft Mut und neues Selbstwertgefühl.