Strukturreformen ohne Apotheken-Bezug? |
Für das darauffolgende, zweite Versorgungsgesetz ist zunächst eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (insbesondere kürzere Wartezeiten) geplant. Auch die Bereiche der künstlichen Befruchtung und der Kryokonservierung will das BMG neu regeln und modernisieren. Für die Apotheken könnte relevant werden, dass die Bundesregierung für PKV-versicherte Kinder und Jugendliche verpflichtend die Direktabrechnung einführen will. Für die Sprachmittlung soll der Weg für digitale Anwendungen freigemacht werden. Und stationär angestellte Hebammen sollen künftig auch ambulant tätig sein können.
Natürlich sind dies nur die ersten, groben Eckpunkte des BMG für die Strukturreformen. Es ist also durchaus möglich, dass Apotheken-relevante Neuregelungen doch ihren Weg in die ersten Entwürfe finden oder im parlamentarischen Verfahren ergänzt werden. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass die Ampel-Koalition den Apothekenmarkt separat adressiert. Denn schon im Koalitionsvertrag kündigten SPD, Grüne und FDP an, ein zweites Apothekenstärkungsgesetz auf den Weg bringen zu wollen. Darin wollen die Koalitionäre unter anderem die Pauschalen für die pharmazeutischen Dienstleistungen verbessern und einen Sicherstellungsfonds schaffen, von dem insbesondere Apotheken in ländlichen Regionen profitieren. Zudem soll in einer solchen Reform auch die Arzneimittelabgabe in Notfallzentren neu geregelt werden. Und beim Apothekenhonorar will die Ampel-Koalition »Effizienzgewinne« erzielen.
Ganz egal, ob in einer Strukturreform oder in einer eigenen Apothekenreform – ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte die Forderungen der Apotheker für die kommenden Gesetzgebungsprozesse klar formuliert:
> Eine signifikante Dynamisierung des Apothekenhonorars,
> weg mit Null-Retax und Präqualifizierung,
> pharmazeutische »Beinfreiheit« aus der Corona-Pandemie erhalten, also eine Entfristung der Regelungen aus der SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung,
> eine möglichst punktgenaue und wirksame Stärkung von Apotheken zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung sowohl für den ländlichen Raum wie auch strukturschwache Stadtteile sowie
> eine wirksame Bekämpfung der Lieferengpässe mit Vergütung des Mehraufwands der Apotheken.