Steuer-Verfahren zu Maskenaffäre beginnt |
In der bayerischen Masken-Affäre müssen sich die Verantwortlichen jetzt wegen Steuerhinterziehung verantworten. / Foto: Adobe Stock/Dan74
Tandler wird Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie ein Subventionsbetrug vorgeworfen, dem Angeklagten N. Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung in Mittäterschaft. Die Wirtschaftsstrafkammer hat bislang acht Hauptverhandlungstermine bis zum 17. November vorgesehen.
Ausgangspunkt waren Provisionszahlungen, die Tandler, ihr Geschäftspartner und Lebensgefährte sowie ein dritter Beschuldigter zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 erhalten haben sollen – wogegen jedenfalls rechtlich nichts einzuwenden ist. Die Unternehmerin hatte Lieferverträge über persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt.
Insgesamt soll Tandler dann aber 23,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, wie die Staatsanwaltschaft München I Ende Mai mitgeteilt hatte. Konkret geht es laut Anklage um nicht gezahlte Einkommenssteuern von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuern von 6,6 Millionen Euro und Gewerbesteuerhinterziehung von 8,2 Millionen Euro.
Tandler soll die Provisionen etwa rechtswidrig nicht als Einzelperson, sondern über eine Firma versteuert haben, und zwar in Grünwald bei München. Dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Tandler sagte, die Steuerkanzlei habe sie nie darauf hingewiesen, dass sie etwas privat versteuern müsse. In den Akten findet es sich aber beispielsweise ein Hinweis in einer Präsentation, dass Einkünfte aus früheren Vermittlungsleistungen privat zu versteuern seien. Die Wirtschaftsstrafkammer hat bislang acht Verhandlungstage bis zum 17. November geplant.
Sollte es am Ende zu einer Verurteilung kommen, drohen Tandler und ihrem Partner langjährige Haftstrafen. Das Verfahren gegen den dritten Beschuldigten wurde nach Angaben des Gerichts abgetrennt. Für alle drei Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
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