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BPhD
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Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss

In einer Pressemitteilung äußerte sich der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) zum Gesetzentwurf der Apothekenreform, der kürzlich das Kabinett passiert hat. Positiv hob er die erweiterten Kompetenzen in Sachen pDL, Impfen und Arzneimittelabgabe hervor. Kritik übte er an der PTA-Vertretung. Außerdem betonte er die Dringlichkeit der Novellierung der Approbationsordnung.
AutorKontaktPZ
Datum 22.12.2025  15:30 Uhr
Impfen auch durch Pharmazeuten im Praktikum

Impfen auch durch Pharmazeuten im Praktikum

Der Entwurf des ApoVWGs sieht vor, die Impfkompetenzen von Apothekern zu erweitern. Sie sollen künftig nicht nur gegen Grippe und Covid-19 impfen dürfen, sondern bei Personen über 18 Jahren alle Impfungen durchführen können, bei denen keine Lebendimpfstoffe verwendet werden. Dies begrüßt der BPhD ausdrücklich – und schlägt vor, die Impfkompetenzen auf Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) auszuweiten. 

PhiP sollten demnach auf freiwilliger Basis entsprechende ärztliche Impfschulungen wahrnehmen können und bereits im Praktischen Jahr die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht zu impfen. 

Mehr Abgabekompetenzen gefordert

Der BPhD befürwortet weiterhin ausdrücklich die Ausweitung der Abgabekompetenzen von Apothekern bei verschreibungspflichtiger Dauermedikation sowie verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Behandlung von akuten und unkomplizierten Erkrankungen.

»Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Lieferengpässe sieht der BPhD hier jedoch weiteren Handlungsbedarf«, betont der Verband. Aus seiner Sicht sollten die Regelungen dahingehend erweitert werden, dass Apotheker unter gesetzlich klar definierten Voraussetzungen dauerhaft die Möglichkeit erhalten, bei nicht lieferbaren Arzneimittel ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Präparat abzugeben. »Eine solche Regelung würde die Versorgungssicherheit zusätzlich stärken und die pharmazeutische Fachkompetenz im Sinne einer patient*innenorientierten Versorgung noch gezielter einbringen.«

Novellierung dringend nötig

Der BPhD fordert schon lange, die überfällige Novellierung der Approbationsordnung anzugehen. Er betonte nun erneut, dass diese zwingend notwendig sei, um den Apothekerberuf weiterzuentwickeln – und dass der Kabinettsbeschluss ein guter Anlass sei, das Vorhaben wieder ins Rollen zu bringen. 

Der Kabinettsbeschluss sieht unter anderem weitere pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) vor. Außerdem sollen deren Durchführung und Ergebnis in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden und in bestimmten Fällen der behandelnde Arzt informiert werden, um die interprofessionelle

Zusammenarbeit zu stärken. Der BPhD befürwortet die geplante Erweiterung des pDL-Angebots sowie die vorgesehene Verschreibungsfähigkeit ausdrücklich.

»Die damit einhergehende gesteigerte Interprofessionalität und die verbesserte patient*innenorientierte Betreuung sind wichtig für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. Aus diesem Grund ist auch eine Anpassung des Pharmaziestudiums unerlässlich«, so der BPhD. Beispielsweise sollen aus seiner Sicht die klinische Pharmazie und die Pharmakologie mehr Raum im Studium einnehmen, außerdem auch die interprofessionelle Lehre sowie die Förderung digitaler Kompetenzen. »Das ApoVWG bietet dabei die Möglichkeit, hierfür eine klare Richtung vorzugeben.« 

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