Aus Sicht des BPhD bietet das ApoVWG in seiner derzeitigen Fassung zwar das Potenzial, den Heilberuf des Apothekers zu stärken – aber einige Aspekte fehlen dem Verband. / © Imago Images/Bihlmayerfotografie
In einer Pressemitteilung bezog der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) Stellung zum Kabinettsbeschluss über das Apothekenreformgesetz (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, ApoVWG) sowie der zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung.
Aus Sicht des BPhD bietet das ApoVWG in seiner derzeitigen Fassung zwar das Potenzial, den Heilberuf des Apothekers zu stärken, berücksichtige jedoch weiterhin nicht alle relevanten Aspekte einer zukunftsfähigen Apothekenversorgung.
Die umstrittene PTA-Vertretung ist auch im Kabinettsentwurf noch enthalten, wenn auch mit strengeren Auflagen als noch im Referentenentwurf. Sie soll im Rahmen einer »praktischen Erprobung« zunächst getestet werden und auf maximal 20 Tage beschränkt sein, davon zehn am Stück. Neu ist beispielsweise eine räumliche Begrenzung: Die Behörde darf die Genehmigung für eine PTA-Vertretung nur erteilen, wenn sich im Umkreis von mindestens sechs Kilometern keine weitere Apotheke befindet.
Die geplante PTA-Vertretung sieht der Verband als nicht nachhaltig an, um dem Fachkräftemangel von Apothekern entgegenzuwirken. Er setze sich vielmehr dafür ein, strukturierte Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für PTA zu schaffen, »die mit einer gezielten Kompetenzerweiterung einhergehen und sich auch in einer angemessenen Vergütung sowie in einer klaren beruflichen Perspektive widerspiegeln«.
Außerdem sollten PTA aus Sicht des Verbands dazu motiviert werden, eine weiterführende Qualifikation anzustreben oder Pharmazie zu studieren. Dies könnte etwa durch den Ausbau alternativer Studienmodelle, erleichterte Zugangsvoraussetzungen für PTA mit mehrjähriger Berufserfahrung oder durch spezifische Förderprogramme unterstützt werden.
Der Entwurf des ApoVWGs sieht vor, die Impfkompetenzen von Apothekern zu erweitern. Sie sollen künftig nicht nur gegen Grippe und Covid-19 impfen dürfen, sondern bei Personen über 18 Jahren alle Impfungen durchführen können, bei denen keine Lebendimpfstoffe verwendet werden. Dies begrüßt der BPhD ausdrücklich – und schlägt vor, die Impfkompetenzen auf Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) auszuweiten.
PhiP sollten demnach auf freiwilliger Basis entsprechende ärztliche Impfschulungen wahrnehmen können und bereits im Praktischen Jahr die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht zu impfen.
Der BPhD befürwortet weiterhin ausdrücklich die Ausweitung der Abgabekompetenzen von Apothekern bei verschreibungspflichtiger Dauermedikation sowie verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Behandlung von akuten und unkomplizierten Erkrankungen.
»Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Lieferengpässe sieht der BPhD hier jedoch weiteren Handlungsbedarf«, betont der Verband. Aus seiner Sicht sollten die Regelungen dahingehend erweitert werden, dass Apotheker unter gesetzlich klar definierten Voraussetzungen dauerhaft die Möglichkeit erhalten, bei nicht lieferbaren Arzneimittel ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Präparat abzugeben. »Eine solche Regelung würde die Versorgungssicherheit zusätzlich stärken und die pharmazeutische Fachkompetenz im Sinne einer patient*innenorientierten Versorgung noch gezielter einbringen.«
Der BPhD fordert schon lange, die überfällige Novellierung der Approbationsordnung anzugehen. Er betonte nun erneut, dass diese zwingend notwendig sei, um den Apothekerberuf weiterzuentwickeln – und dass der Kabinettsbeschluss ein guter Anlass sei, das Vorhaben wieder ins Rollen zu bringen.
Der Kabinettsbeschluss sieht unter anderem weitere pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) vor. Außerdem sollen deren Durchführung und Ergebnis in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden und in bestimmten Fällen der behandelnde Arzt informiert werden, um die interprofessionelle
Zusammenarbeit zu stärken. Der BPhD befürwortet die geplante Erweiterung des pDL-Angebots sowie die vorgesehene Verschreibungsfähigkeit ausdrücklich.
»Die damit einhergehende gesteigerte Interprofessionalität und die verbesserte patient*innenorientierte Betreuung sind wichtig für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. Aus diesem Grund ist auch eine Anpassung des Pharmaziestudiums unerlässlich«, so der BPhD. Beispielsweise sollen aus seiner Sicht die klinische Pharmazie und die Pharmakologie mehr Raum im Studium einnehmen, außerdem auch die interprofessionelle Lehre sowie die Förderung digitaler Kompetenzen. »Das ApoVWG bietet dabei die Möglichkeit, hierfür eine klare Richtung vorzugeben.«