Aus Sicht des BPhD bietet das ApoVWG in seiner derzeitigen Fassung zwar das Potenzial, den Heilberuf des Apothekers zu stärken – aber einige Aspekte fehlen dem Verband. / © Imago Images/Bihlmayerfotografie
In einer Pressemitteilung bezog der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) Stellung zum Kabinettsbeschluss über das Apothekenreformgesetz (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, ApoVWG) sowie der zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung.
Aus Sicht des BPhD bietet das ApoVWG in seiner derzeitigen Fassung zwar das Potenzial, den Heilberuf des Apothekers zu stärken, berücksichtige jedoch weiterhin nicht alle relevanten Aspekte einer zukunftsfähigen Apothekenversorgung.
Die umstrittene PTA-Vertretung ist auch im Kabinettsentwurf noch enthalten, wenn auch mit strengeren Auflagen als noch im Referentenentwurf. Sie soll im Rahmen einer »praktischen Erprobung« zunächst getestet werden und auf maximal 20 Tage beschränkt sein, davon zehn am Stück. Neu ist beispielsweise eine räumliche Begrenzung: Die Behörde darf die Genehmigung für eine PTA-Vertretung nur erteilen, wenn sich im Umkreis von mindestens sechs Kilometern keine weitere Apotheke befindet.
Die geplante PTA-Vertretung sieht der Verband als nicht nachhaltig an, um dem Fachkräftemangel von Apothekern entgegenzuwirken. Er setze sich vielmehr dafür ein, strukturierte Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für PTA zu schaffen, »die mit einer gezielten Kompetenzerweiterung einhergehen und sich auch in einer angemessenen Vergütung sowie in einer klaren beruflichen Perspektive widerspiegeln«.
Außerdem sollten PTA aus Sicht des Verbands dazu motiviert werden, eine weiterführende Qualifikation anzustreben oder Pharmazie zu studieren. Dies könnte etwa durch den Ausbau alternativer Studienmodelle, erleichterte Zugangsvoraussetzungen für PTA mit mehrjähriger Berufserfahrung oder durch spezifische Förderprogramme unterstützt werden.