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AMTS im Krankenhaus

Status Quo bei elektronischer Verordnung und Co.

Eine Digitalisierung des Medikationsprozesses kann die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern erhöhen. Inwieweit diese hierzulande fortgeschritten ist und wo es noch bei der praktischen Umsetzung hakt, war Thema beim ADKA-Kongress.
AutorKontaktCarolin Lang
Datum 09.05.2022  17:04 Uhr
Status Quo bei elektronischer Verordnung und Co.

»Die Arzneimittelverordnungen erfolgen in mehr als 50 Prozent der Krankenhäuser immer noch ausschließlich auf Papier«, berichtete Dr. Kerstin Boldt, Referentin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), in Nürnberg. Weil die elektronische Verordnung jedoch »die Basis für jede AMTS-Prüfung ist«, sei es einer der Schwerpunkte der DKG, die Digitalisierung an dieser Stelle voranzutreiben, so die Apothekerin.

Aktuell sei der zeitliche Ablauf im Krankenhaus meistens wie folgt: Ein Arzt verordnet die Medikation, das Pflegepersonal gibt diese auf Station aus und im Anschluss kommt der Apotheker in Kontakt mit der Verordnung oder dem Patienten auf Station und überprüft dessen Medikation. »Durch die Digitalisierung rutscht die Freigabe der Verordnung weiter nach vorne«, schilderte Boldt. Dies sei wichtig, denn »es ist natürlich sinnvoll, die Verordnung erst zu kontrollieren und dann zu beschaffen und abzugeben«.

Auch der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) werde laut Boldt noch »recht stiefmütterlich behandelt«. Viele Patienten seien bei der Aufnahme ins Krankenhaus noch nicht mit einem Medikationsplan ausgestattet – »und schon gar nicht mit einem BMP«, machte sie deutlich. Laut einer Erhebung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) aus dem Jahr 2022 liege bei Krankenhausaufnahme nur bei etwa 18 Prozent der Notfallpatienten ein aktueller Medikationsplan vor. Aus Sicht der DKG sei dieser jedoch ein wichtiges Element der AMTS, da er zu einer besseren Kommunikation zwischen den Fachleuten an verschiedenen Schnittstellen beitrage. 

CPOE- oder CDS-Systeme können Medikationsfehler reduzieren

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) habe sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 möglichst alle der von Krankenhausapotheken versorgten Krankenhäuser elektronisch verordnen können, ergänzte die ADKA-Wissenschaftsreferentin Dr. Heike Hilgarth. Es gebe inzwischen ausreichend Literaturnachweise dafür, dass CPOE- oder CDS-Systeme die Medikationsfehlerrate reduzieren könnten. Doch machen solche Systeme Apotheker keinesfalls obsolet, denn »kann es durch die Teilnahme von Apothekern an Visiten oder in der Patientenversorgung – sei es im Rahmen von Aufnahmen oder dem Entlassmanagement – trotzdem noch zu einer Fehlerreduktion kommen«, betonte sie.

Darüber hinaus könne auch eine patientenorientierte Logistik die Fehlerquote weiter reduzieren, sagte die Apothekerin. Verteilt über Deutschland habe »das ein oder andere« Klinikum schon mit der Unit-Dose-Versorgung angefangen. »Erstaunlich ist, dass zum aktuellen Zeitpunkt vor allem kleine und mittlere Häuser in die Versorgung eingestiegen sind.«

Bezogen auf die rund 500.000 stationären Betten werde derzeit jedoch »nur ein ganz kleiner Anteil über eine patientenorientierte Logistik versorgt«, führte sie weiter aus. Nach einer Erhebung des Ausschusses für Unit-Dose des ADKA habe der Anteil der Betten mit Unit-Dose-Versorgung im Jahr 2020 bei etwa 4,4 Prozent gelegen. Durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) werde dieser aber künftig weiter zunehmen, prognostizierte Hilgarth.

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