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»Datenklau«-Prozess

Staatsanwalt plant Plädoyer für März

Das Urteil im Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den Systemadministrator Christoph H. könnte im April endlich fallen. Der Staatsanwalt kündigte sein Plädoyer für März an. Noch müssen die Richter aber ein paar Formalien abarbeiten – das taten sie auch heute wieder.
Jennifer Evans
01.02.2019  15:14 Uhr

Am heutigen Verhandlungstag verlas der Vorsitzende Richter ein Schreiben der Landesbank Berlin. Mit dem Schriftstück, das bereits aus dem Mai 2018 stammt, antwortete die Bank auf eine Anfrage des Gerichts. Die Strafkammer wollte nämlich wissen, in welcher Stückelung Geldscheine vom Automaten der Bank an bestimmten für den Prozess relevanten Tagen abgehoben worden waren. Doch die Bank musste passen. Dem Schreiben zufolge kann sie die Stückelung im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen. Weil laut Anklage gewisse Geld-Einzahlungen beziehungsweise -Abhebungen der beiden Angeklagten übereinstimmen sollen, wäre diese Information für die Richter interessant gewesen. 

Bellartz und H. müssen sich schon seit mehr als einem Jahr vor dem Berliner Landgericht dafür verantworten, zwischen 2009 und 2012 Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben. Für die beschafften Daten soll Bellartz dem IT-Fachmann damals jeweils zwischen 400 und 1000 Euro gezahlt haben.

Die Hauptbelastungszeugin und Exfrau von H. hatte zunächst ausgesagt, ihr damaliger Ehemann habe ihr nach den »Übergabe-Treffen« mit Bellartz die Geldscheine zuhause gezeigt. Ihren Angaben zufolge soll es sich um 50-Euro-Scheine gehandelt haben. Später sprach die Zeugin von unterschiedlichen Stückelungen. Die Ungereimtheiten hatten die Verteidiger auf den Plan gerufen, woraufhin die Strafkammer bei der Bank nachfragte.

Die Exfrau war es auch, die den Fall überhaupt ins Rollen gebracht hatte. Nach der Trennung von H. hatte sie es für »ihre Bürgerpflicht gehalten«, das BMG über den vermeintlichen Datendiebstahl in Kenntnis zu setzen. Den ausschlaggebenden anonymen Anruf im Ministerium tätigte seinerzeit allerdings ihr neuer Partner, um sie zu schützen.

Zum Schluss des heutigen Verhandlungstags riet der Vorsitzende Richter den Verteidigern, schon einmal ihre Plädoyers vorzubereiten. Zunächst wird aber der Staatsanwalt plädieren. Nach eigener Aussage schafft er das im März. Am dann folgenden Termin ist die Verteidigung am Zug. Entsprechend könnte das Urteil der Richter im April fallen.

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