Spendernieren gesucht |
Paulina Kamm |
12.08.2025 15:00 Uhr |
Ursprünglich wollte der Gesetzgeber laut BMG die Freiwilligkeit der Organspende garantieren und die Gefahr des Organhandels minimieren. Nun sei es allerdings vorrangiges Ziel, die Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten, vor allem der an chronischer Niereninsuffizienz Leidenden und deren Angehörigen, die biologisch nicht als mögliche Spender infrage kommen, zu verbessern und zu vereinfachen.
Auch seitens des ärztlichen Personals werden die geltenden Gesetze zur Lebendspende laut BMG zunehmend als unzureichend bewertet. Das bei der Einführung des TPG vom Gesetzgeber verfolgte Ziel bleibt laut BMG auch nach der Reform gegeben.
Beispielsweise im Nachbarland Österreich gilt gemäß § 6 Organtransplantationsgesetz (OTPG) die Widerspruchslösung: Einer postmortalen Organentnahme sei daher grundsätzlich stattgegeben – es sei denn, die verstorbene Person hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Die Idee der Widerspruchslösung, die laut Bundestag in einer früheren Abstimmung schon einmal gescheitert ist, bilde eine wichtige Weichenstellung, um an mehr Spenderorgane zu kommen. Sie sei zuletzt am 29. Januar 2025 im deutschen Bundestag trotz zahlreicher interdisziplinärer Expertenzustimmung erfolglos debattiert worden.
Deutschland sei im Eurotransplant-Verbund ein Nehmerland. Es beziehe also mehr Organe, als es abgebe, und profitiere damit auch von Ländern, in denen bereits eine Widerspruchsregelung gelte. »Weiterhin sind intensive Bemühungen von Staat und Gesellschaft notwendig, um die Bevölkerung über die Organspende aufzuklären und sie zu einer persönlichen Entscheidung über die eigene Spendebereitschaft nach dem Tode zu motivieren«, bestätigt das BMG.