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Nach BGH-Urteil
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SPD will Rx-Boni-Verbot notfalls nachschärfen

Dem Bundesgerichtshof (BGH) fehlte es bei seiner jüngsten Entscheidung zu Rx-Boni an Argumenten pro Boni-Verbot. Die Bundesregierung prüft, ob sich weiterer Handlungsbedarf ergibt. Unklar ist, was dies konkret bedeutet. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Tanja Machalet (SPD), hebt gegenüber der PZ gleiche Wettbewerbsbedingungen hervor.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 02.09.2025  12:00 Uhr
»Ohne Hürden an Medikamente und Beratung kommen«

»Ohne Hürden an Medikamente und Beratung kommen«

Der Versandhandel und auch der Botendienst seien ein wichtiger Bestandteil der Versorgung, so Machalet. Daher habe sich die Koalition vorgenommen, die Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken, insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten, zu vereinheitlichen. »Denn es sollten gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.« Ihr persönlich sei wichtig, dass Menschen »ohne Hürden an für sie nötige Medikamente kommen und auch Beratung in Anspruch nehmen können«.

Die Apotheke vor Ort sei daher »ein unverzichtbarer Baustein unseres Gesundheitssystems«. Machalet betonte: »Wir werden deshalb politisch weiterhin darauf achten, dass die verschiedenen wirtschaftlichen Interessen Einzelner sowie die Anforderungen an eine stabile und einfach zugängliche Versorgung mit Medikamenten miteinander in einen guten Ausgleich gebracht werden.«

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