SPD-Gesundheitspolitiker positionieren sich zum ApoRG |
Alexander Müller |
20.06.2024 12:40 Uhr |
Die AG Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion haben sich zur geplanten Apothekenreform positioniert. / Foto: IMAGO/BildFunkMV
Besonders kritisch am Entwurf des Apo-RG sind aus Sicht der Apothekerschaft die fehlende Honoraranpassung sowie der Plan, Apotheken ohne Apotheker betreiben zu dürfen. Hinter vorgehaltener Hand wird vor allem letzteres auch in SPD-Kreisen abgelehnt. Ob die Abgeordneten sich im Bundestag tatsächlich gegen ihren Minister stellen werden, lässt sich derzeit noch nicht festmachen. Die FDP hat derweil schon angekündigt, dem Gesetz nicht zuzustimmen, sollte die Vertretungsregelung enthalten bleiben.
Der Hagener Apotheker Christian Fehske hat in den lokalen Medien eine Anzeige geschaltet, um gegen die Reform zu protestieren. Zudem hat er die Bundestagsabgeordneten der Ampelfraktionen aus seinem Wahlkreis angeschrieben. Der SPD-Abgeordnete Timo Schisanowski hat sich schon zurückgemeldet und »einige Hinweise aus der AG-Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion« weitergegeben.
So sei eine »sachgerechte Umverteilung der Apothekenvergütung« vorgesehen, um »Honoraranreize für Apothekenstandorte in ländlichen Regionen« und eine gerechtere Verteilung zu erreichen. Schisanowski erwähnt die geplante Erhöhung der Notdienstvergütung zu Lasten der Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen.
Die geplante Umschichtung zwischen prozentualer Marge und Fixum bezeichnet der SPD-Abgeordnete als »sachgerechtere Verteilung der Vergütung« zwischen den Apotheken. »Die Änderung stärkt insbesondere grundversorgende Apotheken in der Fläche«, so die Erwartung innerhalb der AG Gesundheit der SPD. Mit Zahlen lässt sich diese Vermutung allerdings nicht belegen, wie eine Auswertung der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover bereits gezeigt hat.
Mit Wirkung ab 2027 sollen die Apotheker laut den Reformplänen mit dem GKV-Spitzenverband selbst über die Höhe des Fixums verhandeln. Schisanowski gibt in seiner Antwort hier nur wieder, was im Entwurf stehe: dass bei den Anpassungen die Entwicklung der Versorgungssituation und Änderungen des Verbraucherpreisindexes und der Grundlohnsumme beachtet werden sollen.
Und schließlich: »Als Reaktion auf das BGH-Urteil werden Skonti ausdrücklich ermöglicht.« Die ABDA hätte sich allerdings gewünscht, dass diese Klarstellung früher gekommen wäre, beispielsweise angehängt an das schon in der Beratung befindliche Medizinforschungsgesetz (MFG).
Die AG-Gesundheit der SPD hat sich auch zu den einzelnen Punkten aus Fehskes Anzeige in der Lokalpresse geäußert. Gesetzlich verkürzte Öffnungszeiten seien nicht vorgesehen, vielmehr eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten, stellen die Sozialdemokraten klar. Auch werde die Zahl der Rezepturen herstellenden Apotheken nicht per Gesetz reduziert. Fehske hatte dies wohl eher als logische Folge der Reform verstanden.