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Apotheken-Reformgesetz

SPD-Fraktion: »Nicht verrückt machen lassen«

Zum richtigen Umgang mit der heißen Diskussion um das Apotheken-Reformgesetz hat SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt einen Brief an die Mitglieder ihrer Bundestagsfraktion geschrieben. Tenor: Die Sozialdemokraten sollen sich von den Protesten »nicht verrückt machen lassen«, wollen über die Inhalte des Gesetzes aber auch noch intensiv verhandeln.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 09.08.2024  08:00 Uhr

Fraktion will sich »intensiv einbringen«

Das deutet an, was auch in persönlichen Gesprächen mit SPD-Abgeordneten anklingt: Dass es innerhalb der Partei durchaus inhaltliche Bedenken gegen einzelne Aspekte des Entwurfs gibt. Schmidt bestätigt das indirekt: »Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir uns in den parlamentarischen Beratungen wie üblich intensiv einbringen und für Verbesserungen aus Sicht der Patientinnen und Patienten und Versicherten einsetzen.«

Die Fraktion sei in regelmäßigem und gutem Austausch mit den Verbänden wie auch mit Apothekerinnen und Apothekern vor Ort. Im konstruktiven Dialog werde es gelingen, »ein attraktiveres Arbeitsumfeld für Apothekerinnen und Apotheker auch für die Zukunft zu gestalten, um den Erhalt der verlässlichen, flächendeckenden, niedrigschwelligen Arzneimittelversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen«, verspricht Schmidt.

Im letzten Absatz ist von mehr Kompetenzen von Apothekern und PTA die Rede. Dazu schreibt Schmidt: »Wir schätzen die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker sehr. Gleichermaßen haben wir die Situation der Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Blick, denn eine gute Apothekenversorgung gelingt nur als Teamleistung.«

Drei Seiten umfasst das Schreiben insgesamt. Im Mittelteil beschreibt Schmidt sowohl die »Zweigapotheken« als auch die geplante Umverteilung beim Honorar. So sollten Zweigapotheken künftig »auch in Orten oder Ortsteilen errichtet werden dürfen, in denen eine eingeschränkte Arzneimittelversorgung vorliegt, ohne dass bereits ein Notstand erklärt worden ist«. Und die Einrichtung von Filialapotheken sollte nicht mehr auf denselben oder einen benachbarten Kreis beschränkt sein.

Flexibilisierung oder »Apotheke light«?

Diese Flexibilisierung werde von Teilen der Apothekerschaft kritisch gesehen und als »Apotheke light« bezeichnet, gibt Schmidt den Diskussionsstand etwas unscharf wieder. Sie betont, dass die SPD an der persönlichen apothekerlichen Verantwortung festhalte – einschließlich Fremdbesitzverbotes. »Wir sind uns mit der Apothekerschaft einig, dass wir investorengetriebene Apothekenketten ablehnen«, konstatiert Schmidt. Sie verspricht: »Unter diesen Voraussetzungen werden wir uns im parlamentarischen Verfahren die vorgeschlagenen Änderungen sehr genau ansehen.« Tatsächlich gibt es unter Juristen die Befürchtung, dass Apothekenketten mit Lauterbachs Reform – willentlich oder nicht – der Weg bereitet würde.

Zur geplanten Strukturreform des Apothekenhonorars schreibt Schmidt, dass die Vergütung »insgesamt gerechter ausgestaltet« werden und den Versorgungsauftrag der Apotheken besser abbilden soll. Die ab 2027 geplante eigenständige Verhandlung durch die Selbstverwaltung findet Schmidt passend, das sei schließlich bei den meisten anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen ebenfalls üblich und entspreche einer zentralen Forderung der Apothekerschaft.

Zur Rolle der SPD-Fraktion schreibt sie dazu: »Für uns steht fest, dass wir einen zielgerichteten Einsatz der Beitragsmittel brauchen, damit die Bezahlung der Versorgung folgt. Die Vergütungsregelungen werden daher im parlamentarischen Verfahren detailliert zu erörtern sein.«

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