Spargesetz dämpft Ausgaben für Arzneimittel |
Insgesamt stiegen die Leistungs- und Verwaltungsausgaben im 1. bis 3. Quartal 2023 um 4,9 Prozent, die Leistungsausgaben erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,2 Prozent. Dabei schlage sich laut BMG der »Inflationsdruck im Gesundheitswesen« nieder, der zu höheren Vergütungen in verschiedenen Leistungsbereichen geführt habe. Die Verwaltungskosten reduzierten sich um 1 Prozent, was maßgeblich auf die im Vorjahr gebildeten hohen Altersrückstellungen einer einzelnen Krankenkasse zurückzuführen sei. Ohne Berücksichtigung von Altersrückstellungen stiegen die Verwaltungskosten um 4 Prozent.
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 16. Januar 2023 über eine Liquiditätsreserve von 12 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete nach Angaben des BMG im 1. bis 3. Quartal ein Defizit von 6,9 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits sei saisonüblich, erläuterte das Ministerium. Ein Teil des Defizits resultiere aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve werden zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren.
Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 legt das BMG bei 1,7 Prozent fest. Basis dafür war die Prognose des GKV-Schätzerkreises. Damit erhöht sich der Zusatzbeitragssatz im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte.