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GKV-Finanzentwicklung

Spargesetz dämpft Ausgaben für Arzneimittel

In den ersten drei Quartalen 2023 haben die Krankenkassen ein Defizit von rund 1 Milliarde Euro verbucht. Der Anstieg bei den Arzneimittelausgaben fiel mit 2,5 Prozent nicht einmal halb so hoch aus wie im Vorjahreszeitraum.
Anne Orth
08.12.2023  15:30 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat heute über die Finanzentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von Januar bis September 2023 informiert. Demnach hängt das Defizit der Krankenkassen maßgeblich mit der im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verankerten Pflicht zusammen, im Jahr 2023 insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Kassen an den Gesundheitsfonds abzuführen. Für das 1. bis 3. Quartal seien das rund 1,9 Milliarden Euro. Ohne diesen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen hätten die Krankenkassen in den ersten drei Quartalen einen Überschuss von rund 900 Millionen Euro erzielt, erläuterte das BMG.

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) bewertete das Ergebnis positiv: »Die Finanzkennzahlen bis Ende September zeigen, dass es uns mit dem Finanzstabilisierungsgesetz gelungen ist, die Finanzsituation der GKV zu stabilisieren. Ohne das Gesetz wäre ein Defizit von 17 Milliarden Euro zu erwarten gewesen. Jetzt sind die Haushalte weitgehend ausgeglichen.« Das Restdefizit der Krankenkassen sei aufgrund der Abführung von Kassenvermögen an den Gesundheitsfonds erwartet worden. Auch die Krankenkassen leisteten damit einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der GKV-Finanzen. Ziel der Politik bleibe es, die Qualität der medizinischen Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu verbessern, ohne Leistungen zu kürzen, betonte Lauterbach.

Abschlag auf Arzneimittel verringert Kosten

Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen von Januar bis September 2023 lediglich um 2,5 Prozent. Im gleichen Zeitraum des Vorjahrs fiel der Anstieg mit 5,8 Prozent mehr als doppelt so hoch aus. Kostendämpfend wirkte sich laut BMG das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus, insbesondere die befristete Erhöhung des gesetzlichen Herstellerabschlags.

Stark gestiegen sind mit 15,9 Prozent erneut die Ausgaben für Schutzimpfungen. Dies liegt laut BMG vor allem daran, dass die Kassen wesentlich mehr für Impfstoffe gegen Gürtelrose und FSME ausgegeben hätten. In den ersten drei Quartalen des Vorjahrs fiel der Ausgabenanstieg bei den Schutzimpfungen mit 17,9 Prozent jedoch noch höher aus.

Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen stiegen in den ersten drei Quartalen um 1,1 Prozent. Der deutliche Rückgang von Corona-spezifischen Abrechnungsziffern wie beispielsweise Testungen habe den Anstieg gebremst. Die Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen ohne Zahnersatz erhöhten sich hingegen mit 6,4 Prozent laut BMG kräftig. Das Ministerium rechnet jedoch damit, dass das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Ausgaben im zahnärztlichen Bereich begrenzen wird.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen entwickelten sich laut BMG mit 6,9 Prozent weiterhin »äußerst dynamisch«. Im gleichen Zeitraum des Vorjahrs fiel der Anstieg mit 3,5 Prozent geringer aus. Als Ursachen für die Kostenentwicklung sieht das BMG die Kombination aus einer sehr dynamischen Preiskomponente, steigenden Fallzahlen sowie erneut stark gestiegenen Ausgaben für Pflegepersonalkosten. Um fast 14 Prozent erhöhten sich allein die Ausgaben für stationär psychiatrische Krankenhausleistungen, hieß es.

Plus von knapp 5 Prozent bei Leistungs- und Verwaltungsausgaben

Insgesamt stiegen die Leistungs- und Verwaltungsausgaben im 1. bis 3. Quartal 2023 um 4,9 Prozent, die Leistungsausgaben erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,2 Prozent. Dabei schlage sich laut BMG der »Inflationsdruck im Gesundheitswesen« nieder, der zu höheren Vergütungen in verschiedenen Leistungsbereichen geführt habe. Die Verwaltungskosten reduzierten sich um 1 Prozent, was maßgeblich auf die im Vorjahr gebildeten hohen Altersrückstellungen einer einzelnen Krankenkasse zurückzuführen sei. Ohne Berücksichtigung von Altersrückstellungen stiegen die Verwaltungskosten um 4 Prozent.

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 16. Januar 2023 über eine Liquiditätsreserve von 12 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete nach Angaben des BMG im 1. bis 3. Quartal ein Defizit von 6,9 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits sei saisonüblich, erläuterte das Ministerium. Ein Teil des Defizits resultiere aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve werden zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren.

Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 legt das BMG bei 1,7 Prozent fest. Basis dafür war die Prognose des GKV-Schätzerkreises. Damit erhöht sich der Zusatzbeitragssatz im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte.

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