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Patientendaten-Schutzgesetz

Spahn zeigt sich zufrieden

Das am Freitag verabschiedete PDSG holt das deutsche Gesundheitswesen aus dem Fax-Zeitalter und bringt es in das digitale Hier und Jetzt, meinte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag. Das Gesetz, das bald in Kraft tritt, erntet viel Lob, aber auch Kritik.
Charlotte Kurz
03.07.2020  16:16 Uhr

Die Verabschiedung des PDSG rief zahlreiche Reaktionen von Seiten der Politik, Interessensvertreter und Verbände hervor.

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) trat kurz vor der Abstimmung im Bundestag vor die Presse und zeigte sich zufrieden: »Wir haben in der Pandemie vieles erlebt was Mut macht, und vor allem, dass Digitalisierung gerade in einer solchen Lage hilft und einen positiven Unterschied für viele im Alltag macht.« Die Zeiten seien laut Spahn vorbei, dass man selbst im Kopf haben muss, welche Medikamente jeden Tag genommen werden müssen. Auch brauche man nicht mehr selbst Röntgenbilder auf CDs mitbringen oder ein Rezept auf Papier einlösen. »Versicherte können ihre Daten in der elektronischen Patientenakte speichern lassen. Sie bekommen die Möglichkeit, das E-Rezept mit einer neuen App zu nutzen« erläuterte Spahn. Weiterhin ist der Bundesgesundheitsminister der Überzeugung, dass die Regelungen des PDSG  ermöglichen, die sensiblen Gesundheitsdaten auf »höchstem Niveau auf Basis der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und auf deutschen Servern zu speichern.« Laut Spahn hebe das PDSG das deutsche Gesundheitswesen aus dem Fax- in das digitales Zeitalter.

Der SPD-Abgeordnete und Berichterstatter für Telemedizin, Dirk Heidenblut, freut sich ebenfalls auf die Umsetzung des PDSG. »Das E-Zahnbonusheft, der E-Mutterpass oder auch der E-Impfpass werden schon bald Realität« erklärte Heidenblut. Diese Anwendungen sollen ab 2022 nutzbar sein.

PDSG erntet Lob aber auch Kritik

Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) zeigte sich insbesondere zufrieden mit der kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eingebrachten Klarstellung des Gesundheitsausschusses. Diese sieht vor, eine Ausnahme beim Zuweisungsverbot zu erlauben, wenn es um Verträge geht, die Apothekeninhaber mit Heimen schließen. BVVA-Vorsitzender Klaus Peterseim sagte hierzu: »Durch die Klarstellung ist sichergestellt, dass die Zusammenarbeit der Versorgungsapotheker mit Pflegeeinrichtungen und behandelnden Ärzten dadurch nicht behindert wird.«

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) begrüßte der Verband der Ersatzkassen (vdek). Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek meinte dazu: »Durch die Möglichkeit wichtige Gesundheitsinformationen in der EPA zu speichern, wird sich die Versorgung weiter verbessern: Doppeluntersuchungen können vermieden, der Behandlungsalltag kann erleichtert, die Patientensicherheit erhöht werden.«

Der Bundestagsabgeordnete Achim Kessler (Linke) warnte in der heutigen Debatte aber vor einer »unausgereiften« EPA, die die Akzeptanz des ganzen Projekts gefährde: »Wozu braucht ein Orthopäde Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch? Wozu eine Augenärztin Informationen über eine Psychotherapie?« fragte Kessler. Auch die FDP kritisierte das Gesetz. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Liberalen, Christine Aschenberg-Dugnus, nannte die jetzige Form der EPA eine »ungeordnete Sammlung elektronischer Dokumente«. 

Die Arzneimittelhersteller mahnen, dass das Potenzial der Gesundheitsdaten und deren Nutzung für Forschungszwecke noch nicht voll ausgeschöpft sei. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) kritisierte, dass im Rahmen des PDSG nach wie vor kein Antragsrecht vorgesehen sei, um Zugriff auf die freiwillig gespendeten Gesundheitsdaten zu erhalten. Kritik kam zudem von Seiten der privaten Anbieter für Gesundheitssoftware. Das PDSG erlaube laut der Firma medatixx in seiner jetzigen Form eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

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