Für Spahn ist Homosexualität keine Krankheit und muss deshalb auch nicht therapiert werden. Deshalb plant Spahn, dass Therapien verboten und nicht mehr von den Krankenkassen übernommen sowie Verstöße berufsrechtlich geahndet werden. Die rechtliche Umsetzung werde nun geprüft. / Foto: Fotolia/pekkic
Er sei für ein Verbot solcher »Konversionstherapien« und wolle darüber mit der zuständigen Justizministerin Katarina Barley (SPD)sprechen. Das Gesetz solle »klar genug« sein, damit es Wirkung entfalte. Gut wäre eine Einigung auf einen Vorschlag bis zum Sommer. Konkret solle das ärztliche Berufsrecht Konsequenzen vorsehen, wenn jemand diese Therapien anbiete. Im Sozialrecht sollte festgelegt werden, dass es keine Vergütung dafür geben darf. Noch fraglich sei ein angemessenes Strafmaß. Eine bereits schon von den Grünen ins Gespräch gebrachte Geldbuße von 500 Euro finde Spahn »nicht übermäßig abschreckend«.
Um die rechtliche Umsetzung zu klären, solle die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld mit einer Studie beauftragt werden. Das Gesetz solle dann möglichst weit gefasst werden und in jedem Fall für Minderjährige gelten. Spahn sagte: »Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.«