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Apotheken-Stärkungsgesetz

Spahn legt Referentenentwurf vor

Boni-Verbot, Botendienst, Rezepte-Makeln und impfende Apotheker: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Apothekensektor neu regeln. Nun liegt der Referentenentwurf vor: Die Offizinen sollen demnach 205 Millionen Euro mehr Honorar erhalten als bisher.
Christina Müller
08.04.2019  21:32 Uhr

An Tempo lässt es Spahn nicht vermissen: Fast auf den Tag genau einen Monat nachdem die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland mit einer sogenannten begründeten Stellungnahme angemahnt hat, das Verbot von Preisnachlässen auf verschreibungspflichtige Arzneien zu lockern, um die EU-Warenverkehrsfreiheit zu sichern, liefert der Minister. In einem Referentenentwurf für das sogenannte Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, der der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt, plant er unter anderem, wie angekündigt, das Rx-Boni-Verbot ins Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) zu überführen.

Der Entwurf sieht vor, Apotheken zur »Einhaltung der in der nach Paragraf 78 Arzneimittelgesetz erlassenen Rechtsverordnung festgesetzten Preisspannen und Preise für die Abgabe von Arzneimitteln« zu verpflichten. Im Klartext: Wer sich nicht an die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) hält, dem drohen Sanktionen. Und welche das sind, legt Spahn gleich mit fest: Bei einem Verstoß sollen »Apotheken Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro erhalten oder bis zur Dauer von zwei Jahren von der Versorgung ausgeschlossen werden«.

Freie Apothekenwahl

Darüber hinaus verbietet der Gesetzentwurf das Makeln mit Rezepten. Eine Zuweisung von Verordnungen an bestimmte Apotheken ist Vertragsärzten und Krankenkassen nach dem Willen des Ministers künftig explizit untersagt. Das gilt auch für eine entsprechende Beeinflussung der Versicherten. Vor dem Hintergrund der Einführung von elektronischen Verordnungen war dies eine große Sorge der Apotheker gewesen.

Für die Arztpraxen dürfte jedoch eine Passage besonders relevant sein: Bei Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, sollen Ärzte die Erlaubnis bekommen, »Verschreibungen für eine bis zu drei Mal zu wiederholende Abgabe« auszustellen, die sie als solche gesondert kennzeichnen müssen. Entsprechende Rezepte dürfen Apotheken dann bis zu ein Jahr nach Ausstellung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beliefern.

Finanziell treffen sich Spahn und die Apotheker etwa in der Mitte ihrer jeweiligen Vorstellungen. Für die Vergütung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen will der Minister 150 Millionen Euro locker machen. In Spahns Eckpunktepapier von Anfang März waren noch 105 Millionen Euro angesetzt. Die Ausgestaltung dieser Dienstleistungen sollen die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und der GKV-Spitzenverband untereinander aushandeln. Dazu kommen laut Entwurf 40 Millionen Euro für die Vergütung von Nacht- und Notdiensten sowie 15 Millionen Euro für die Dokumentaionspflichten bei der Abgabe von Betäubungsmitteln. Das ergibt unter dem Strich ein Honorarplus von 205 Millionen Euro für die Offizinen.

Verbot von Apothekenautomaten wie in Hüffenhardt

 Was die Grippeimpfung betrifft, tastet sich Spahn langsam an das Thema »Impfen in der Apotheke« heran. Zunächst schafft er die Möglichkeit für Krankenkassen, Verträge mit den Apothekern zu schließen, die Schulung, Vergütung, Abrechnung, Durchführung und Dokumentation regeln. Ziel ist es, die Impfquote in der Bevölkerung zu verbessern. Auch umstrittene Geschäftsmodelle wie zuletzt Doc Morris in Hüffenhardt mit dem Apothekenautomaten aufgefahren hatte, nimmt sich der CDU-Politiker zur Brust: »Eine Bereitstellung und Abgabe von Arzneimitteln mittels automatisierter Ausgabestation ist unzulässig, soweit die Ausgabestation nicht unmittelbar mit den Apothekenbetriebsräumen verbunden ist«, heißt es.

Neue Vorgaben für Botendienst 

Auch die Vorgaben für den Botendienst durch Apotheken stellt die Gesetzesinitiative klar, wie bereits im Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums von Anfang März angekündigt. Demnach soll keine gesonderte Erlaubnis für das Ausliefern von Medikamenten erforderlich sein, sofern die Arzneien für jeden Empfänger einzeln verpackt und jeweils mit dessen Namen und Anschrift versehen sind. Die Zustellung soll jedoch zwingend durch pharmazeutisches Personal erfolgen, sofern das Rezept bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht bereits in der Apotheke vorliegt oder der Patient noch nicht zu dem entsprechenden Präparat beraten wurde. »Die Verschreibung muss dann spätestens bei der Aushändigung des Arzneimittels übergeben werden und die Beratung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aushändigung erfolgen.«

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