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Maskenaffäre

Spahn-Aussage belastet Nüßlein

Eine Zeugenaussage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aus dem vergangenen Juni belastet seinen Vertrauten Georg Nüßlein in der Maskenaffäre stark. Aus entsprechenden Unterlagen zitieren jetzt einige Medien. Entscheidend für die Ermittlungen ist, ob  Nüßlein als Abgeordneter handelte.
Cornelia Dölger
22.10.2021  13:30 Uhr

Die Corona-Pandemie grassierte schon fast ein Jahr, als im vergangenen Februar der Verdacht aufkam, dass sich der damalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein an einem Deal mit Schutzmasken bereichert haben soll. Nüßlein, damals in der CDU/CSU-Fraktion zuständig für Gesundheitsfragen, ist seitdem unter Druck, trat von seinem Posten als Vize-Fraktionschef zurück und aus seiner Partei aus und steht wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im Visier der Generalstaatsanwaltschaft München. Die hat im Frühsommer auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum Thema befragt, wie jetzt »Süddeutsche Zeitung«, WDR und NDR berichten.

Dem gemeinsamen Rechercheteam liegen demnach Unterlagen aus dem vergangenen Juni vor, die es in sich haben könnten, unter anderem weil Spahn darin Details über seine Kommunikation mit Nüßlein aus der Zeit berichtete, in der Maskendeal mit einer hessischen Firma zustande kam. Laut »Süddeutscher Zeitung« könnten diese Aussagen »Nüßlein auf die Anklagebank bringen«. Für das Geschäft soll Nüßlein 660.000 Euro Provision erhalten haben. Vorgesehen waren demnach weitere 540.000 Euro, was aber nicht klappte. Nüßleins Anwälte weisen den Korruptionsverdacht zurück. Ausschlaggebend hierbei ist demnach die Frage, ob Nüßlein damals im Rahmen seines Bundestagsmandats handelte; nur in diesem Fall könnte er sich strafbar gemacht haben.

Spahn sagte laut den Recherchen aus, dass Nüßlein ihn damals mehrmals angerufen habe, um auf eine schnelle Bezahlung der hessischen Firma zu dringen; andernfalls könne es zu negativer öffentlicher Berichterstattung kommen.  Dass er selbst Profit bei dem Geschäft machen sollte, verschwieg Nüßlein demnach. Nach Lage der Akten hatte Nüßlein im März 2020 eine Maskenlieferung im Umfang von 8,5 Millionen Stück im Wert von rund 35 Millionen Euro an das Bundesgesundheitsministerium vermittelt. Als es Probleme mit der Bezahlung gab, weil das Ministerium Beanstandungen hatte, sollen die genannten Telefonanrufe von Nüßlein erfolgt sein. 

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