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Pharmazeutische Dienstleistungen

Sozialgericht schmettert Eilantrag der KV Hessen ab

Mit aller Macht wollte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen den Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen stoppen. Dazu reichte sie gleichzeitig einen Eilantrag und eine Klage ein. Mit dem Antrag ist die KV beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nun erst einmal auf die Nase gefallen. Der Beschluss liegt der PZ vor.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 03.01.2023  09:00 Uhr

Konkrete Angaben fehlten

Auch fehlten den Richtern konkrete Angaben dazu, in welchem Umfang die KV eigentlich mit den neuen Leistungen in den Apotheken rechnet und in welchem Umfang ihre Mitglieder in der Vergangenheit bereits identische Leistungen erbracht haben. Für das Landessozialgericht steht in diesem Fall außer Frage: »eine Eilbedürftigkeit ist nicht zu erkennen«.

Legt die KV Hessen nun Beschwerde ein, könnte der Streit in die nächste Runde gehen. Dann muss sich das Bundessozialgericht damit befassen. Grundsätzlich haben die aktuell laufenden Klagen aber keinen Einfluss darauf, ob die Apotheken hierzulande pharmazeutische Dienstleistungen anbieten dürfen oder nicht.

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