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Apotheken in Großbritannien

Sorge wegen Diskriminierung

Fast die Hälfte der Pharmazeuten, die zwischen 2016 und 2018 in Großbritannien aus dem Register der zuständigen Regulierungsaufsicht des Berufsstands gefallen sind, hatten entweder einen asiatischen Hintergrund, dunkle Hautfarbe oder gehörten einer ethnischen Minderheit an. Das geht aus einem Bericht des Fachblatts »The Pharmaceutical Journal« hervor. Experten halten die Zahlen mit Blick auf eine mögliche Diskriminierung im Land zum Teil für besorgniserregend.
Jennifer Evans
28.02.2019  14:22 Uhr

In einem Zeitraum von drei Jahren sind insgesamt knapp 200 Pharmazeuten aus dem Register des General Pharmaceutical Council (GPhC) gefallen. Das ist das verantwortliche Aufsichtsorgan für die unabhängige Regulierung von Apothekern, Apothekenmitarbeitern und Pharmazieingenieuren in Großbritannien. Laut dem Fachblatt hatten 47 Prozent dieser Pharmazeuten einen asiatischen Hintergrund, dunkle Hautfarbe oder gehörten einer ethnischen Minderheit an. Die Übrigen waren entweder weiße Briten, andere weiße Ethnien (35 Prozent) oder hatten ihre Volkszugehörigkeit nicht angegeben (18 Prozent). Die Zahlen sprächen eine noch deutlichere Sprache, reche man jene Personen aus der Analyse heraus, die ihre Zugehörigkeit nicht angegeben hätten, so das Fachblatt. Dann seien es sogar 57 Prozent nicht weißer Ethnien, die in dem entsprechenden Zeitraum aus dem Register gestrichen wurden. 

Dem GPhC-Vorsitzenden, Nigel Clarke, zufolge ist es schwer, aus den Zahlen verlässliche Trends abzuleiten. Gleichwohl seien sie »beunruhigend genug, um uns mit Blick auf unsere Arbeit Anlass zur Sorge zu bereiten«. Auch der Präsident der Royal Pharmaceutical Society, Ash Soni, sieht Handlungsbedarf. Der Sache müsse auf den Grund gegangen werden, betonte er. Die Kritik des Diskriminierungs-Experten Professor Aneez Esmail von der Universität Manchester fällt deutlich schärfer aus: »Es wäre absolut inakzeptabel für eine Regulierungsbehörde, den Beweis zu ignorieren, dass BAME-Mitarbeiter häufiger vor ihrem Disziplinarausschuss landen«, zitiert ihn das Fachblatt. BAME ist die umstrittene Abkürzung für Black, Asian and Minority Ethnic, mit der in Großbritannien Menschen bezeichnet werden, die nicht weiß sind. Angaben der britischen Regierung zufolge gehören rund 13 Prozent der rund 66 Millionen Einwohner im Vereinten Königreich zu dieser Gruppe.

Der GPhC entstand 2010 zeitgleich mit der Royal Pharmaceutical Society, um die regulatorischen von den repräsentativen Funktionen des Berufstands zu trennen. Wer also in Großbritannien im Apotheken-Bereich arbeiten möchte, muss sich beim GPhC registrieren und sich mit dessen Bedingungen einverstanden erklären – ansonsten verstößt er gegen das Gesetz. Grundlage ist die sogenannte Pharmacy Order von 2010. Jährlich muss diese Registrierung samt Erklärung, dass man alle geforderten fachlichen, ethischen und auch die Fitness-to-Practise-Standards einhält, erneuert werden. Passiert dies nicht, macht jemand falsche Angaben oder sieht die Aufsicht irgendwelche Bedenken bestätigt, droht der Ausschluss. Um seinen Beruf in Großbritannien ausüben zu können, muss ein Apotheker allerdings in dem Register gemeldet sein.

Aufsicht überwacht Versorgungsstandards 

Erstmals hat nun der GPhC laut »The Pharmaceutical Journal« Informationen zum ethnischen Hintergrund jener Personen herausgerückt, die zu einer Anhörung mussten. Grundsätzlich hat die Aufsicht die Aufgabe, Versorgungsstandards rund um britische Apotheken und deren Mitarbeiter zu überwachen und zu verbessern. Ziel ist es, die Öffentlichkeit zu schützen und eine sichere, effektive und qualitativ hochwertige Versorgung zu garantieren. Auch stellt der GPhC sicher, dass seine Anforderungen beispielsweise an Ausbildung, Kommunikation bis hin zu professionellem Verhalten eingehalten werden. Nachgegangen wird auch etwaigem Fehlverhalten bei der Arbeit sowohl auf persönlicher als auch beruflicher Ebene. Zu diesen Zwecken können Offizinen überprüft werden.

Hat die Aufsicht Bedenken, kann es zur einer Anhörung kommen. Ob ein Pharmazeut aus dem Register ausgeschlossen wurde, hat in den BAME-Fällen das beim GPhC angesiedelte Fitness-to-Practise-Komitee entschieden. Dies muss sicherstellen, dass registrierte Personen bei der Ausübung ihres Berufs alle Anforderungen erfüllen. Fit für die Praxis ist ein Pharmazeut demnach dann, wenn er das Fachwissen, die Fertigkeiten, die Persönlichkeit sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringt, um den Job sicher und effizient ausführen zu können. Auch muss sein Betragen, seine Überzeugungen und sein professionelles Auftreten mit den GPhC-Standards übereinstimmen. 

Bei den BAME-Apothekern waren den Recherchen des  Fachblatts zufolge die Bedenken des Komitees allerdings »überrepräsentiert«. Das warf Fragen mit Blick auf Gleichstellung sowie kultureller Vielfalt in den britischen Offizinen auf. Vor Kurzem noch hatte der GPhC hervorgehoben, dass seine Fitness-to-Practise Entscheidungen unabhängig und außerdem streng kontrolliert seien. Nun scheint das »The Pharmaceutical Journal«  allerdings eine Debatte um mögliche Diskriminierung in den britischen Apotheken losgetreten zu haben.  

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