Sondersitzung zu Liefer- und Versorgungsengpässen |
Sven Siebenand |
26.03.2020 17:46 Uhr |
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat über eine Sondersitzung zum Thema Liefer- und Versorgungsengpässe informiert. / Foto: BfArM/Frank Rümmele
Die Sitzung wurde kurzfristig einberufen und fand am Mittwoch statt, um wichtige Fragen zur Arzneimittelversorgung zu bereden. Nach Auffassung aller Beteiligten sei die Arzneimittelversorgung in Deutschland in der Fläche grundsätzlich weiterhin als gut zu bewerten. Dennoch gebe es einige Sondereffekte, die in den kommenden Monaten zu besonderen Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Arzneimitteln führen könnten. Dazu gehören zum Beispiel die Sicherstellung der Produktion in von SARS-CoV-2 betroffenen Regionen und die Sicherstellung der Arbeits- und Produktionsfähigkeit in den pharmazeutischen Unternehmen, Arztpraxen, aber auch Apotheken Deutschlands. Auch eine mögliche erhöhte Nachfrage und Bevorratung durch Privatpersonen wurde bei dem Treffen thematisiert.
Ärzte seien aufgefordert, Arzneimittel nur bedarfsgerecht und nicht über einen längeren als den üblichen Zeitraum zu verordnen. Und Apotheken sollen OTC-Medikamente nur bei tatsächlichem Bedarf des Patienten abgeben. Zudem sollen Pharmagroßhändler und Apotheken selbst keine Hamstervorräte anlegen. Das BfArM betont, dass der Erfolg der Maßnahmen von der Einhaltung dieser Regeln abhänge. Explizit wird darauf hingewiesen, dass die bedarfsgerechte Abgabe von Arzneimittel von allen Beteiligten und insbesondere auch von den Versandapotheken umgesetzt wird. Die Maßnahmen sollen ausdrücklich nicht zu einer Verschiebung von Marktanteilen ausgenutzt werden, heißt es beim BfArM.
Einige Wirkstoffe werden in der Information namentlich erwähnt. Dazu gehört Propofol, das bei der Sitzung offensichtlich ein Thema war. Die Gewährleistung der Versorgung mit diesem wichtigen Narkosemittel ist sicherzustellen. Auch Paracetamol wird genannt. Die Situation bei dem Schmerz- und Fiebermittel entspanne sich zunehmend wieder. Der Fall zeige aber, dass es schwer vorhersehbar ist, für welche Arzneimittel ein plötzlicher Mehrbedarf entsteht.
Besprochen wurde ferner, dass Fertigarzneimittel, die zur Vernichtung anstehen, da sie wegen einer fehlenden oder nicht ausreichenden Umsetzung regulatorischer Anforderungen nicht freigegeben werden konnten, aber grundsätzlich keine Qualitätsmängel am Arzneimittel aufweisen, vorerst nicht vernichtet werden sollen. Sie sollen für den Fall eines Versorgungsmangels verfügbar bleiben. Tritt dieser Versorgungsmangel ein, können sie gegebenenfalls für den Verkehr freigegeben werden.
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