| Jennifer Evans |
| 15.02.2021 15:30 Uhr |
Anders bewertet das Gutachten im Auftrag des BMG die Lage. Demzufolge leisten die MVZ »mittlerweile einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung«, heißt es. Die Autoren sehen derzeit keine positiven oder negativen Zusammenhänge zwischen Versorgungsqualität in MVZ und bestimmten MVZ-Trägern. Daher kommen sie zu dem Schluss, dass sich die »Bedenken des Gesetzgebers, von gewissen nichtärztlichen MVZ-Trägern gingen Gefahren für die Versorgungsqualität in MVZ aus, derzeit weder bestätigen noch entkräften lassen«. Und auch weitere Schutzmaßnahmen, um die Behandlungstätigkeiten in MVZ vor sachfremden Einflüssen zu schützen, halten die Gutachter für nicht erforderlich.
Allerdings empfehlen sie dem BMG mit Blick auf die Mindestgröße für die Versorgungszentren nachzuschärfen und einen »Umfang von drei vollen Versorgungsaufträgen gesetzlich vorzusehen«. Ausnahmen von der Mindestgröße-Regelung sollten ihrer Ansicht nach »unterversorgte Planungsbereiche« bleiben.