Sollte es mehr MVZ geben? |
Jennifer Evans |
15.02.2021 15:30 Uhr |
Versorgungsqualität: Es besteht Uneinigkeit darüber, ob ein medizinisches Versorgungszentrum besser oder schlechter ist, wenn der Inhaber ein Investor statt ein Arzt ist. / Foto: picture alliance / dpa
Seit mehr als 15 Jahren ergänzen MVZ die Versorgungslandschaft in Deutschland. Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) hatte dieses Modell, das aus einem Zusammenschluss fachübergreifender Leistungserbringer besteht, ab dem Jahr 2004 ermöglicht. Unter anderem müssen damit die Inhaber medizinischer Einrichtungen nicht mehr zwangsläufig Ärzte sein, sondern es können beispielsweise auch zugelassene Krankenhäuser oder Sanitätshäuser an der Spitze eines MVZ stehen. Für die Apotheken sind Regulierungen im MVZ-Bereich durchaus von Relevanz, schließlich haben sich viele Pharmazeuten in unmittelbarer Nähe der Versorgungszentren niedergelassen.
Das BMG wollte nach eigenen Angaben eine Bestandsaufnahme machen und hatte dazu Anfang 2020 ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das zudem die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen rund um die Zentren beleuchten sollte. Dem Gutachten zufolge ist es nicht nötig, die Ausbreitung der MVZ aufzuhalten oder sie stärker zu regulieren. Dieses Ergebnis widerspricht allerdings einer Untersuchung des Berliner IGES-Instituts vom Oktober 2020. Darin wird nämlich vor den negativen Auswirkungen der Zentren auf die Versorgungslandschaft hierzulande gewarnt.
Zwar standen bei der IGES-Analyse zahnärztliche Versorgungszentren im Fokus, doch die Ergebnisse lassen demnach immerhin eine deutliche Konzentration dieser auf großstädtische Standorte, die sich »durch eine überdurchschnittlich einkommensstarke sowie jüngere und weniger von Pflegebedürftigkeit betroffene Bevölkerung auszeichnen« erkennen. Nicht bestätigen wollen die Gutachter, dass Investoren betriebene MZV einen relevanten Beitrag »zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung auch in ländlichen, strukturschwachen und künftig möglicherweise von Unterversorgung bedrohten Regionen« leisten. Zudem heben sie hervor, dass sich solche Zentren stärker an der Rendite orientierten als es bei Einzelpraxen oder sogenannten Berufsausübungsgemeinschaften der Fall sei. Aus diesem Grund pochen die Autoren der IGES-Analyse darauf, den potenziellen Einfluss dieser Zentren auf »Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zeitnah, präzise und mit vertretbarem Aufwand« zu beobachten und zu analysieren. Und auch was die Eigentümerstrukturen von MVZ betrifft, wünschen sie sich deutlich mehr Transparenz.
Anders bewertet das Gutachten im Auftrag des BMG die Lage. Demzufolge leisten die MVZ »mittlerweile einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung«, heißt es. Die Autoren sehen derzeit keine positiven oder negativen Zusammenhänge zwischen Versorgungsqualität in MVZ und bestimmten MVZ-Trägern. Daher kommen sie zu dem Schluss, dass sich die »Bedenken des Gesetzgebers, von gewissen nichtärztlichen MVZ-Trägern gingen Gefahren für die Versorgungsqualität in MVZ aus, derzeit weder bestätigen noch entkräften lassen«. Und auch weitere Schutzmaßnahmen, um die Behandlungstätigkeiten in MVZ vor sachfremden Einflüssen zu schützen, halten die Gutachter für nicht erforderlich.
Allerdings empfehlen sie dem BMG mit Blick auf die Mindestgröße für die Versorgungszentren nachzuschärfen und einen »Umfang von drei vollen Versorgungsaufträgen gesetzlich vorzusehen«. Ausnahmen von der Mindestgröße-Regelung sollten ihrer Ansicht nach »unterversorgte Planungsbereiche« bleiben.