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Apothekerkammer Hamburg

»Solidarisches Handeln werden wir noch brauchen«

Das im März geänderte Hamburger Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) sieht nun auch für die Apothekerkammer Hamburg eine Delegiertenversammlung vor. Es folgt damit den anderen Heilberufen in Hamburg sowie den meisten Apothekerkammern bundesweit. Der Deutsche Apothekertag und der Protesttag waren weitere Themen bei der Kammerversammlung am 20. Juni.
Wiebke Gaaz
22.06.2023  11:00 Uhr

Weniger Beliebigkeit und mehr Verbindlichkeit

In der Diskussion wurde klar, dass dieses neue Verfahren mehr Arbeit bedeuten wird. Andererseits konnte Ena Meyer-Bürck, Geschäftsführerin der Apothekerkammer, von positiven Erfahrungen der Zahnärzte berichten, die eine ähnliche Gremienstruktur haben. »Es ist am Anfang schwierig gewesen, aber diejenigen, die mitmachen, sind aktiver und arbeiten konstruktiver. Die Delegierten sind Ansprechpartner in den Bezirken und das erleichtert die Kontaktaufnahme.«

Apothekerin und Vorstandsmitglied Petra Kolle ergänzte, dass man mit der geänderten Struktur nicht mehr 135 Kammermitglieder zusammenbekommen müsse, um beschlussfähig zu sein. Das sei in der Vergangenheit oft schwierig zu schaffen gewesen. Mit 25 Delegierten werde es weniger Beliebigkeit und mehr Verbindlichkeit geben.

Bei der anschließenden Abstimmung wurden die Neufassungen der Hauptsatzung und der Wahlordnung mehrheitlich beschlossen. Gewählt wird voraussichtlich Anfang Dezember in Form einer Briefwahl. In Zukunft solle dies aber auch digital möglich sein, sagte der Kammerpräsident.

Apotheken fordern mehr Handlungsspielraum in der Akutversorgung

Der Deutsche Apothekertag, der in der letzten Septemberwoche in Düsseldorf stattfinden wird, war ein weiteres Thema bei der Kammerversammlung. Zwei Anträge zur Hauptversammlung wurden bei der Kammer eingereicht: Im ersten wird der Gesetzgeber aufgefordert, den Apotheken für die Versorgung von Patienten in Not- und Akutsituationen mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Zudem soll ein Aut-simile-Austausch ohne Rücksprache mit dem Arzt, sofern dieser nicht erreichbar ist und die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist, möglich sein.

Der zweite Antrag richtet sich gegen ein ärztliches Dispensierrecht im Notdienst. Die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln werde auch im Notdienst durch Apotheken sichergestellt. Ein ärztliches Dispensierrecht sei nicht notwendig und könnte die Lieferengpässe sogar verschärfen.

Beide Anträge wurden von den anwesenden Kammermitgliedern einstimmig angenommen. Georg Zwenke, Geschäftsführer des Hamburger Apothekervereins und des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, berichtete, dass sie auch in Schleswig-Holstein angenommen wurden und somit von beiden Verbänden gemeinsam eingebracht werden können.

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