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Apothekerkammer Hamburg

»Solidarisches Handeln werden wir noch brauchen«

Das im März geänderte Hamburger Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) sieht nun auch für die Apothekerkammer Hamburg eine Delegiertenversammlung vor. Es folgt damit den anderen Heilberufen in Hamburg sowie den meisten Apothekerkammern bundesweit. Der Deutsche Apothekertag und der Protesttag waren weitere Themen bei der Kammerversammlung am 20. Juni.
Wiebke Gaaz
22.06.2023  11:00 Uhr

Kritik an Verwaltungskosten

Er fragte außerdem, warum wir uns in Zeiten der knappen Kassen fast einhundert Krankenkassen mit entsprechender Zahl an Vorständen leisten. Es sei nur schwer zu ertragen, dass die Verwaltungskosten der Gesetzlichen Krankenkassen bei nahe 5 Prozent der GKV-Gesamtausgaben liegen, während auf die Apotheken weniger als 2 Prozent entfallen.

Apotheken müssten seit 20 Jahren ohne Inflationsausgleich wirtschaften. »Eine Herkules-Aufgabe, und jedes Jahr müssen Patienten auf die vor-Ort-Versorgung mit Arzneimitteln verzichten, weil Hunderte Apotheken aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen.«

Den jungen Menschen sei es nicht zuzumuten, den Schritt in die Selbstständigkeit zu machen, wenn Risiko, Freizeitverzicht und Arbeitslast nicht besser vergütet würden als im Angestelltenverhältnis. Diese Kolleginnen und Kollegen fehlten als Nachfolger, wenn in den nächsten zehn Jahren die Baby-Boomer in den Ruhestand gingen. Siemsen appellierte bei der Kammerversammlung an die Apotheker, sich mit ihren Abgeordneten zu treffen und diese Themen anzusprechen.

Ablösung der Vollversammlung durch eine Delegiertenversammlung

Die wichtigste Veränderung durch das im März geänderte Hamburger Kammergesetz wird die Ablösung der Vollversammlung durch eine Delegiertenversammlung sein, wie in der Kammerversammlung deutlich wurde. Die Kammermitglieder wählen 25 Delegierte – zwölf Bezirksdelegierte und zwölf Listendelegierte. Ein Delegierter und sein Stellvertreter werden vom Fachbereich Pharmazie der Hamburger Universität bestimmt.

Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Delegierten anwesend sind. Diese wählen den Vorstand, der sich dann aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und drei Beisitzern zusammensetzt. Die Aufgaben des Vorstands bleiben unverändert, auch die Ausschüsse bleiben identisch. Die Delegierten und der Vorstand werden für jeweils vier Jahre gewählt. Die Versammlungen dürfen von allen Kammermitgliedern besucht werden.

Damit sie gleichmäßig vertreten sind, wählen die Kammermitglieder der sechs Hamburger Bezirke (Nord, Eimsbüttel, Mitte, Altona, Wandsbek, Bergedorf-Harburg) jeweils zwei Bezirksdelegierte. Die Zahl kann auch steigen, denn sind im Bezirk mehr als 500 Kammermitglieder gemeldet, wird ein weiterer Bezirksdelegierter gewählt. Dies wäre vergangenes Jahr in zwei Bezirken der Fall gewesen, erklärte Kammerpräsident Siemsen. Sie sollen Versammlungen in ihren Bezirken abhalten (regelhaft viermal im Jahr, mindestens aber zweimal im Jahr) und alle Anliegen in die Kammer tragen und umgekehrt über die Arbeit der Apothekerkammer berichten. Sie bilden demnach eine »Schnittstelle zwischen Kammer und Bezirk«, so Siemsen weiter.

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