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Kabinettbeschluss
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So soll das EGK-Ident-Verfahren in der Apotheke aussehen

Künftig sollen Apotheken Versicherte für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) authentifizieren. So steht es in der Kabinettsvorlage zu einem neuen Omnibus-Gesetzes, das sich eigentlich mit der Krankenhausversorgung befasst. Auch eine Vergütung sollen die Apotheken bekommen. Das Makelverbot für das E-Rezept bleibt weiter bestehen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 14.09.2022  15:08 Uhr

E-Token dürfen nicht über Schnittstelle laufen

Auch das Thema Anbindung und Schnittstellen zur TI, unter anderem zum E-Rezept-Fachdienst, klärt das Ministerium in der neuen Entwurfsversion eindeutig. Demzufolge ist grundsätzlich »eine Beschränkung der Einbindung auf bestimmte Hersteller und Anbieter« unzulässig. Allerdings dürfen elektronische Zugangsdaten zur E-Rezept-Einlösung weiterhin nicht über die Schnittstellen übermittelt werden. Es sei denn, der Versicherte hat eingewilligt. Das war schon im ersten Entwurf so vorgesehen und nun erneut vom Kabinett bekräftigt. 

Generell steckt hinter den Plänen des BMG auch, den Heilberuflern mehr Daten der Patienten zur Verfügung zu stellen, um die Therapien bestmöglich zu unterstützen. So sollen laut Gesetzentwurf auch die Apotheken künftig zusätzliche Informationen zu Verordnungen erhalten – mehr als für die Abgabe zwingend erforderlich sind. »So könnte beispielsweise auch die üblicherweise aufgesuchte Apotheke über Verordnungen, die bei einer anderen Apotheke eingelöst wurden, informiert werden. Dadurch kann die Beratungstätigkeit verbessert und ein Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit geleistet werden«, so die Formulierung aus dem Entwurf.

Mit seinem Gesetzesvorhaben will das BMG nach eigenen Angaben ein »einfaches Identifizierungsverfahren in den Apotheken« ermöglichen. Zugleich will es »den Wettbewerb verzerrende Praktiken beenden, die derzeit aufgrund von Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme im Rahmen der Telematikinfrastruktur bestehen.«

Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat und dem Bundestag weitergeleitet.

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