| Jennifer Evans |
| 14.09.2022 15:08 Uhr |
Auch das Thema Anbindung und Schnittstellen zur TI, unter anderem zum E-Rezept-Fachdienst, klärt das Ministerium in der neuen Entwurfsversion eindeutig. Demzufolge ist grundsätzlich »eine Beschränkung der Einbindung auf bestimmte Hersteller und Anbieter« unzulässig. Allerdings dürfen elektronische Zugangsdaten zur E-Rezept-Einlösung weiterhin nicht über die Schnittstellen übermittelt werden. Es sei denn, der Versicherte hat eingewilligt. Das war schon im ersten Entwurf so vorgesehen und nun erneut vom Kabinett bekräftigt.
Generell steckt hinter den Plänen des BMG auch, den Heilberuflern mehr Daten der Patienten zur Verfügung zu stellen, um die Therapien bestmöglich zu unterstützen. So sollen laut Gesetzentwurf auch die Apotheken künftig zusätzliche Informationen zu Verordnungen erhalten – mehr als für die Abgabe zwingend erforderlich sind. »So könnte beispielsweise auch die üblicherweise aufgesuchte Apotheke über Verordnungen, die bei einer anderen Apotheke eingelöst wurden, informiert werden. Dadurch kann die Beratungstätigkeit verbessert und ein Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit geleistet werden«, so die Formulierung aus dem Entwurf.
Mit seinem Gesetzesvorhaben will das BMG nach eigenen Angaben ein »einfaches Identifizierungsverfahren in den Apotheken« ermöglichen. Zugleich will es »den Wettbewerb verzerrende Praktiken beenden, die derzeit aufgrund von Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme im Rahmen der Telematikinfrastruktur bestehen.«
Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat und dem Bundestag weitergeleitet.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.