So profitieren Apotheken von den Energiepreisbremsen |
Auch bei den Strompreisen greift der Bund sowohl den Privatkunden als auch KMU unter die Arme. Der Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe ist mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs. Für Apotheken mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Auch hier setzt der Gesetzgeber Anreize zum Stromsparen, denn oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an.
Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt aber erst im März 2023. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt.