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Risikopatienten, Arbeitsuchende

So läuft die neue Schutzmasken-Abrechnung in der Apotheke

Seit wenigen Tagen gilt die erneuerte Schutzmasken-Verordnung. Laut dem neuen Regelwerk des Bundesgesundheitsministeriums haben nun auch Arbeitsuchende Anspruch auf Schutzmasken. Außerdem hat das Ministerium das Abgabehonorar für die Masken, die an Risikopatienten gehen, auf 3,90 Euro brutto abgesenkt. Was müssen Apotheker nun bei der Abrechnung beachten? Die PZ bietet einen Überblick.
Benjamin Rohrer
11.02.2021  16:40 Uhr

Bedruckung

Die folgenden Punkte sind für die Bedruckung der Rezepte wichtig:

> Aufgrund der unterschiedlichen Angaben für die jeweilige Belegkategorie (Berechtigungsschein 1, Berechtigungsschein 2, ALG II) empfiehlt der DAV pro Kalendermonat separate Sammelbelege auszustellen.

> Die Apotheke streicht die Felder Empfänger, Fonds-IK und das Feld unter der Fonds-IK durch (siehe Punkt 1 in der Abbildung).

> Die Apotheke trägt in den Verordnungsteil den Text »Schutzmasken« ein (9 in den Abbildungen).

> Die Apotheke trägt in die Felder im Abgabeteil immer folgende Angaben ein: Feld »Apotheken-Nummer / IK« (2); Feld »Abgabemonat Ende« (10): Letzter Kalendertag des Abgabemonats

> Die Apotheke trägt in die Felder im Abgabeteil je Belegkategorie folgende Angaben ein: Feld links neben »Summe« (3): Summe Eigenbeteiligung in Euro (Berechtigungsscheine 1 und 2: 2 Euro, Informationsschreiben ALG II: 0 Euro); Feld »Summe« (4): Gesamtbrutto der abgegebenen Sets in Euro; Feld »Sonderkennzeichen« (5):

06461245 (=SonderPZN SchutzmaskenVO - Berechtigungsschein 1)

06461297 (=SonderPZN SchutzmaskenVO - Berechtigungsschein 2)

06461305 (=SonderPZN SchutzmaskenVO - Informationsschreiben ALG II);

Feld »Faktor« (6): Anzahl abgegebene Sets (Berechtigungsschein 1 und 2: 1 Set = 6 Masken, Informationsschreiben ALG II: 1 Set = 10 Masken), max. 4-stellig; Feld »Anzahl« (7): Summe Erstattungsbetrag der abgegebenen Sets in Cent (Berechtigungsschein 1 = 36 Euro je Set, Berechtigungsschein 2 = 23,40 Euro je Set, Informationsschreiben ALG II = 39 Euro je Set)

> Die Apotheke stempelt den Sammelbeleg ab und unterschreibt ihn (8)

> Bei Abgabe von mehr als 9.999 Sets (je 6/10 Masken) pro Kalendermonat werden diese auf mehrere Sammelbelege (max. 9.999 Sets pro Monat) aufgeteilt.

Hier sehen Sie die vom DAV beschriebenen Abbildungen zu den Bedruckungshinweisen:

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