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Deutschland und Europa

So gehen andere Staaten mit Engpässen um

Immer wieder kommt es zu Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten. Das Problem betrifft nicht nur Deutschland. Eine neue Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zeigt jetzt, wie andere Staaten mit der Knappheit wichtiger Medikamente umgehen. 
Lukas Brockfeld
09.07.2025  14:30 Uhr
So gehen andere Staaten mit Engpässen um

Die Arbeit wurde vom SPD-Bundestagsabgeordneten Matthias Mieves beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Auftrag gegeben und liegt jetzt der PZ vor. Neben Deutschland und der EU haben die Autoren auch die Systeme und Regularien in Frankreich, Polen, Italien, Schweden und den USA unter die Lupe genommen. 

Auf europäischer Ebene stellt demnach die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) Hinweise und Empfehlungen zur Vorbeugung und Bewältigung von Arzneimittelknappheiten zur Verfügung. Außerdem hat die EMA im Januar 2025 die European Shortages Monitoring Platform (ESMP) eingerichtet, die Informationen über die Verfügbarkeit, das Angebot und die Nachfrage von Arzneimitteln sammelt. Seit 2014 soll das Joint Procurement Agreement (JPA) die gemeinsame Beschaffung medizinischer Güter durch EU-Mitgliedsstaaten regeln. Im März 2025 hat die EU-Kommission außerdem den Critical Medicines Act vorgelegt, der Probleme bei der Herstellung von Arzneimitteln, in den Lieferketten und beim Wettbewerb um Rohstoffe beheben soll. 

Flexible Regeln für Apotheker 

In Deutschland erstellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach Anhörung des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe eine aktuelle Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe. Im Fall eines drohenden oder bestehenden Lieferengpasses können die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen und beispielsweise veranlassen, dass ein Pharmaunternehmen bestimmte Maßnahmen zur Gewährleistung der Lieferungen ergreift. 

Außerdem ermächtigt das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) Apotheker dazu, im Fall einer Nichtverfügbarkeit ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel abzugeben. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat zusätzlich die Möglichkeit, offiziell einen Versorgungsmangel festzustellen. Dann dürfen die zuständigen Landesbehörden beispielsweise Import-Arzneimittel in den Verkehr bringen lassen, die in Deutschland nicht zugelassen sind. 

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