Skontofrage entkommt der Warteschleife |
Damit ist die Skontofrage wieder im Rennen, denn alle in der Verbändeanhörung angesprochenen Themen fließen automatisch in das parlamentarische Verfahren ein – also auch die Skontofrage, auch wenn sie nicht unter den Änderungsvorschlägen war.
Es sei ihm ein Anliegen gewesen, »auch auf eine zusätzliche besondere wirtschaftliche Belastung hinzuweisen«, sagte Heidenblut im Nachgang zur PZ. Apothekenthemen seien in den Änderungsvorschlägen ja bereits adressiert gewesen. In der Anhörung sollte geklärt werden, was darüber hinaus noch geändert werden kann. Die Skontofrage hineinzuheben, »wäre durchaus im vorliegenden Gesetzentwurf denkbar, und dafür setze ich mich auch ein«, versprach Heidenblut, der in seiner Fraktion zu Apothekenthemen berichtet.
Warum das Thema nicht von vornherein unter den Änderungsvorschlägen war, wird nicht offiziell begründet. Wie die PZ aber erfuhr, dürfte es an einem Alleingang des BMG gelegen haben. So habe das Ministerium die Vorschläge verfasst, ohne die Bundestagsfraktionen zu informieren. Diese hätten das Thema gern mit eingebracht, heißt es. Sie seien vom Vorstoß des BMG überrascht worden und hätten erst spät erfahren, dass es Änderungsvorschläge gibt und dass sie nun an dieses Gesetz angehängt werden sollen.
Nun sind jedenfalls Fakten geschaffen. Es gibt jetzt die Möglichkeit, aus der Frage einen Änderungsantrag zu formulieren, der dann zur zweiten Lesung im Bundestag eingebracht werden kann. Ein Termin steht noch nicht fest, weil der Entwurf derzeit in den Ausschüssen beraten wird. Der Kabinettsentwurf war am 17. Juli verabschiedet worden, die erste Lesung im Bundestag fand am 25. September statt, der Bundesrat befasste sich erstmals am 27. September mit dem Gesetz.