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Kein Änderungsantrag
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Skonto-Frage bleibt vorerst ungelöst

Die Möglichkeit, Skonti im Rx-Einkauf wieder zu erleichtern, rückt wieder in die Ferne. In den Änderungsanträgen zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit findet sich das Thema nicht. Auch die »favorisierten Apotheken« sind passé. Festhalten will die Ampel aber am erweiterten Impf- und Testangebot.
AutorCornelia Dölger
Datum 06.11.2024  11:04 Uhr

Auf eine schnelle Rücknahme der Skonto-Deckelung können die Apotheken wohl weiter nicht setzen: In den finalen Änderungsanträgen der Ampel zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit findet sich das Thema Skonti nicht. Damit hat die Ampel die Gelegenheit versäumt, die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Zuge des laufenden Verfahrens zu ändern und damit unkompliziert den Status quo ante wiederherzustellen. Die Apotheken müssen bekanntlich spürbare wirtschaftliche Einbußen hinnehmen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar Skonti mit Rabatten gleichsetzte und deren Höhe damit deckelte.

Dass diese Gelegenheit nun vorerst verpasst wurde, bedauert der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Apothekenthemen in seiner Fraktion. Das Skonto-Thema habe »wohl leider nicht positiv verhandelt werden« können, so Heidenblut auf PZ-Anfrage. Gründe nannte er nicht. Klar ist aber, dass die Skontoregelung gleichermaßen die Interessen von Apotheken wie Pharmagroßhandel betrifft und es schwierig sein dürfte, hier einen Ausgleich zu finden.

Die Skontofrage werde dann Teil des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) bleiben, so Heidenblut weiter. Dieses hängt aber weiter fest. Bei der heutigen Kabinettssitzung steht es nicht auf der Tagesordnung und ist unspezifisch in den Dezember verschoben. 

Ganz vom Tisch ist die Skontofrage im Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit aber noch nicht. Die abschließenden Beratungen zu den Verhandlungsergebnissen finden laut Heidenblut erst in der kommenden Woche statt. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag soll Mitte November stattfinden. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang kommenden Jahres.

Die Skontofrage aus dem seit Monaten stockenden ApoRG herauszunehmen und an ein anderes Verfahren  anzuhängen, war mit der Verbändeanhörung zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit Mitte Oktober möglich geworden. Heidenblut hatte das Thema bei dem Termin im Gesundheitsausschuss angesprochen, womit es automatisch ins parlamentarische Verfahren einfließt; in den fachfremden Änderungsvorschlägen war es nicht vorgekommen.

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