| Daniela Hüttemann |
| 17.01.2025 18:00 Uhr |
Ebenfalls auf der Tagesordnung stehen eine Zubereitung aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut und Naloxon zur nasalen Anwendung. Zu Naloxon liegen zwei Anträge vor: Zum einen die Ermöglichung einer Verschreibung für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges oder die Bundes- und Landespolizei durch Einfügung eines neuen Absatzes 2a in § 2 AMVV. Zum anderen ein Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung. Genaueres ist der Tagesordnung nicht zu entnehmen.
Bereits 2020 konnte ein Modellprojekt in Bayern nachweisen, dass geschulte Laien Leben retten können, wenn sie Naloxon-Nasenspray bei Personen mit Opioid-Überdosierung im Notfall anwenden dürfen. Dabei wurden Angehörige und Nahestehenden von Suchtpatienten geschult und ihnen das Spray für den Notfall zur Verfügung gestellt.