Shop Apotheke muss sich nicht »Schmarotzer« nennen lassen |
Alexander Müller |
07.08.2025 11:18 Uhr |
Zugunsten des Apothekers spricht zwar aus Sicht des OLG, dass an dem Thema »Auswirkungen des Online-Handels auf den stationären Handel auch in Bezug auf die Apotheken« ein erhebliches öffentliches Interesse bestehe. Und die Meinungsfreiheit erlaubt auch Zuspitzungen und gewisse Übertreibungen, aber »Steuer-Schmarotzer« sei nun einmal einfach unzutreffend.
Angegriffen wurde auch eine Aussage Hummels, es gebe bei Versendern »keine Beratung mehr und keinen Apotheker, der nochmal drüberschaut, ob sich das Medikament mit den anderen verträgt, oder erwähnt, dass die Tablette zu teilen ist«.
Shop Apotheke überzeugte das OLG hier mit der eigenen kostenlosen Hotline und dem Vortrag, bei jeder Bestellung finde ein Wechselwirkungscheck statt. Das OLG führt in seinem Beschluss dazu aus: Selbst wenn die Beratung in der Apotheke vor Ort mit einer Hotline nicht zu vergleichen sei, erschienen die getätigten Aussagen des Apothekers als zu pauschal und undifferenziert. Hummel kann gegen die Entscheidung noch Widerspruch einlegen.