Schnellere Berufsanerkennung auf dem Weg |
Cornelia Dölger |
01.10.2025 13:30 Uhr |
Die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs beziehungsweise der Zahnheilkunde soll in Ausnahmefällen auch unbefristet erteilt werden können, dies soll Rechtsicherheit für die Betroffenen wie auch die Behörden schaffen.
Die Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf sieht der Entwurf ebenso vor. Dies betreffe Berufsqualifikationen, die in der EU/EWR/gleichgestellten Staaten erworben wurden und dem Berufsbild in Deutschland nur partiell entsprechen. Dabei, den partiellen Zugang laut der Richtlinie umzusetzen, sei im Übrigen Eile geboten; Grund sei ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, für eine sichere Versorgung brauche es auch Fachkräfte aus dem Ausland. Daher seien einfachere und schnellere Anerkennungsverfahren der Qualifikationen nötig – allerdings »ohne Abstriche bei unseren hohen Standards an Patientensicherheit und Versorgungsqualität«. Dies ermögliche der Gesetzesentwurf, er sei ein wichtiger und notwendiger Schritt »in Reaktion auf den wachsenden Fachkräftemangel«.