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Qualifikation in Drittstaaten

Schnellere Berufsanerkennung auf dem Weg

Ausländische Qualifikationen in Heilberufen sollen schneller anerkannt werden. Damit will die Bundesregierung dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen begegnen. Heute segnete das Bundeskabinett die Pläne ab.  
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 01.10.2025  13:30 Uhr

Im Gesundheitswesen ist der Fachkräftemangel ein besonders drängendes Problem. Dem will der Bund damit begegnen, dass er Heilberuflerinnen und -beruflern, die ihre Qualifikation in Drittstaaten erworben haben, einen schnelleren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht. Kurz vor der Sommerpause hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hierzu einen Referentenentwurf vorlegt. Jetzt haben die Pläne auch das Kabinett passiert.

Im Blick hat die Bundesregierung zunächst den Arzt-, Zahnarzt-, Apotheker- sowie Hebammenberuf. Wie das BMG heute mitteilte, gelte es, die jeweiligen Anerkennungsverfahren »deutlich« zu entbürokratisieren, zu vereinheitlichen und zu digitalisieren. Ergänzt werde der Entwurf durch entsprechende Regelungen in den einzelnen Berufsverordnungen, diese folgten »zeitnah« im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren.

Ansetzen will das BMG etwa bei der dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung, einem besonders aufwändigen und komplexen Bestandteil des Anerkennungsverfahrens. Hierbei wird die ausländische Berufsqualifikation mit der deutschen Ausbildung verglichen und auf wesentliche Unterschiede hin überprüft. 

Leichterer Austausch zwischen Behörden

Diese Gleichwertigkeitsprüfung soll bei der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikation aus Drittstaaten künftig die Ausnahme sein; zum Regelfall soll hingegen die direkte Kenntnisprüfung werden. Diese baue bürokratische Hürden ab. Im Hebammengesetz soll dazu ein Wahlrecht verankert werden, das den Verzicht auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung ermöglicht.

Die Verschlankung soll die Verwaltung entlasten, auch finanziell. Das BMG verspricht sich dadurch Einsparungen von knapp 16 Millionen Euro im Jahr. 

Beim Datenaustausch zwischen Behörden soll statt schriftlicher auch die elektronische Übermittlung zulässig sein. Die Länder sollen schneller untereinander klären können, bereits bestehende Verfahren auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen. Für einen rechtssicheren Informationsaustausch sollen entsprechende Regelungen eingeführt werden.

Partielle Berufserlaubnis

Die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs beziehungsweise der Zahnheilkunde soll in Ausnahmefällen auch unbefristet erteilt werden können, dies soll Rechtsicherheit für die Betroffenen wie auch die Behörden schaffen.

Die Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf sieht der Entwurf ebenso vor. Dies betreffe Berufsqualifikationen, die in der EU/EWR/gleichgestellten Staaten erworben wurden und dem Berufsbild in Deutschland nur partiell entsprechen. Dabei, den partiellen Zugang laut der Richtlinie umzusetzen, sei im Übrigen Eile geboten; Grund sei ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, für eine sichere Versorgung brauche es auch Fachkräfte aus dem Ausland. Daher seien einfachere und schnellere Anerkennungsverfahren der Qualifikationen nötig – allerdings »ohne Abstriche bei unseren hohen Standards an Patientensicherheit und Versorgungsqualität«. Dies ermögliche der Gesetzesentwurf, er sei ein wichtiger und notwendiger Schritt »in Reaktion auf den wachsenden Fachkräftemangel«. 

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