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Arbeit in Corona-Zeiten

Schmidt setzt sich für Lockerung der Vorschriften ein

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt appelliert in einer neuen Videobotschaft an die Apothekerschaft, trotz der schwierigen Situation durchzuhalten. Und erläutert, welche Lösungen er nun in die Wege leiten will. 
Jennifer Evans
19.03.2020  12:02 Uhr

»Wir alle arbeiten an der Kapazitätsgrenze«, betonte Schmidt in seiner Videobotschaft vergangene Woche. Der massive Ansturm von Patienten stelle die Apotheken vor zwei wesentliche Probleme: Wie gehen sie damit um, wenn die eigenen Mitarbeiter krank werden oder in Quarantäne müssen? Und wie begegnen sie dem sich verschärfenden Problem von Versorgungs- und Lieferengpässen?

Mit Blick auf die erste Schwierigkeit hat die ABDA demnach dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits Vorschläge unterbereitet. Laut Schmidt bedarf es dazu der Möglichkeit mittels Ermächtigung, von den Vorschriften des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung abzuweichen. Diese solle dann als Basis dienen, um gemeinsam mit den Behörden der Länder Lösungen zu beschließen, wie die Apotheken die Versorgung weiter sicherstellen können, so der ABDA-Präsident.

Schmidt unterstrich zudem die Verschärfung von Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln. Über die Engpässe hinaus, die es bereits seit drei Jahren gibt, kämen in der aktuellen Situation noch »irrationale Hamsterkäufe« hinzu. Weitere Präparate würden knapp, weil diese derzeit als Prävention oder Therapie für Covid-19-Erkrankungen diskutiert würden. Schmidt spielt damit wohl unter anderem auf Fake-News zum Nutzen von Ibuprofen an.

Schmidt hat nach eigenen Angaben auch bei diesem Punkt Lösungen vom BMG gefordert. Insbesondere sind aus seiner Sicht Erleichterungen im Rahmenvertrag und den Abgabevorschriften nötig. »Wir müssen leichter substituieren können«, hob er hervor. Auch müsse es möglich sein, zu stückeln oder Packungsgrößen zu verändern. Und das alles, ohne zusätzliche Bürokratie und ohne das Risiko von Retaxation. 

Einheitliche Regeln bei Rabattverträgen

Der ABDA-Präsident begrüßt zwar, dass einige Kassen, beispielsweise die AOK Rheinland/Hamburg sowie die Ersatzkassen, bereits reagiert haben und freiwillig die Rabattverträge lockern. Doch das geht ihm noch nicht weit genug. »Wir brauchen einheitliche Regelungen.« Einer der Vorteile, diese Vorschriften vorübergehend zu lockern, liegt auf der Hand: Patienten müssen die Offizin während der Pandemie nicht unnötig mehrfach aufsuchen, weil sie bereits beim ersten Mal das vom Arzt verordnete Medikament erhalten. Daher hat die ABDA nach eigenen Angaben auch in diesem Zusammenhang dem BMG eine Ermächtigung empfohlen, damit die Apotheker mit den Kassen Lösungen finden könnten.

»Wir werden unter der Pandemie noch wochenlang zu leiden haben«, so der ABDA-Präsident in seiner Videobotschaft. Trotzdem ist er zuversichtlich, dass die Apotheken weiterhin eine sichere und angemessene Arzneimittelversorgung sicherstellen können. Dazu müssten jedoch alle Berufskollegen an einem Strang ziehen und im Zweifelsfall auch den Mut haben, Patienten »unpopuläre Entscheidungen« zu erklären und diese umzusetzen.

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