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Bundestagsdebatte

Schluss mit Zigarettenwerbung

Der Bundestag beriet am Freitag erstmalig über eine Ausweitung des Tabakwerbeverbots. Insbesondere verbesserter Gesundheits- und Jugendschutz seien Ziele des Gesetzesentwurfs der großen Koalition. Kritik gab es von Seiten der FDP, AfD und der Tabakbranche.
Autordpa
AutorPZ
Datum 02.06.2020  10:18 Uhr

Das Tabakwerbeverbot in Deutschland soll deutlich ausgeweitet werden. Schon ab 1. Januar 2021 soll Kinowerbung fürs Rauchen tabu sein bei Filmen, die für unter 18-Jährige freigegeben sind. Schluss sein soll dann auch mit dem Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften etwa bei Musikfestivals und Tabakprodukten als Gewinnen bei Preisausschreiben. Ab 1. Januar 2022 ist dann das Außenwerbeverbot für Zigaretten und Tabakerzeugnisse geplant, zum Beispiel auf Plakaten an Bushaltestellen, an Litfaßsäulen oder auf Sonnenschirmen in Biergärten. Ab 1. Januar 2023 soll es ausgeweitet werden auf sogenannte Tabakerhitzer und ab 1. Januar 2024 auf E-Zigaretten. Werbung direkt an Verkaufsstellen soll weiter erlaubt sein.

Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der großen Koalition hat der Bundestag am Freitag zum ersten Mal beraten. Union und SPD argumentieren, die Eingriffe in Rechte der Tabak- und Werbewirtschaft würden »aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung als gerechtfertigt angesehen«. »Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können«, heißt es weiter.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach am Freitag von einer wichtigen Bundestagsdebatte. »Bei uns in Deutschland sterben jährlich mehr als 100 000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Weniger Werbung verhindert den Start so mancher Raucherkarriere«, schrieb er bei Twitter. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf begrüßte das Vorhaben ebenfalls. Deutschland sei bei Werbeverboten immer Schlusslicht gewesen, sagte der WHO-Direktor für Gesundheitsförderung, Rüdiger Krech.

Die Tabakbranche sieht in dem Verbot dagegen einen »unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff« in die Freiheit zu werben. Maßgebend für den Rauchbeginn besonders von Minderjährigen sei das Rauchverhalten bei Freunden und in der Familie, nicht Werbung.

Die geplanten Verbote würden zudem nicht nur Hersteller und Händler treffen, sondern auch Kommunen, Kinos und Gastronomie, weil ihnen Werbeeinnahmen wegbrächen, hatte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), Jan Mücke, Anfang der Woche erklärt. Ähnliche Argumente kamen von der FDP. Der stellvertretende Fraktionschef der Liberalen im Bundestag, Frank Sitta, sagte am Freitag dies sei ein weiterer Schritt des Staates, »unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit einzugreifen«. Die Zahl minderjähriger Raucher sinke seit fast 20 Jahren signifikant.

Der Linken-Politiker Niema Movassat warf der FDP vor, der »verlängerte Arm der Tabaklobby« zu sein. Gegen die Werbeverbotspläne spricht sich auch die AfD aus. Menschen seien mündig und vernunftbegabt, das vertrage sich nicht mit allerlei Verboten und Geboten, sagte der AfD-Abgeordnete Wilhelm von Gottberg.

Die längere Werbeschonzeit für E-Zigaretten kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse DAK, Andreas Storm. Mehrere Studien belegten, dass Werbung für E-Zigaretten Kinder und Jugendliche zum Rauchen verführten. Deshalb müsse schneller gehandelt werden. »Bis 2024 dürfen wir nicht warten«, sagte auch die Gesundheitspolitikerin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, in der Debatte im Bundestag. Tabakwerbung in Radio, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften ist schon länger tabu.

Für die Außenwerbung auf Plakatwänden oder an Haltestellen, die nun verboten werden soll, hat die Tabakwirtschaft laut Drogenbericht der Bundesregierung im Jahr 2017 noch fast 96 Millionen Euro ausgegeben und für Werbung im Kino rund 2 Millionen.

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