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Wegfall der Präqualifizierung

Sanitätshaus will wegen ALBVVG vors Verfassungsgericht

Das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) hat die Apotheken von der Pflicht, sich für die Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln zu präqualifizieren, teilweise befreit. Dagegen will ein Sanitätshaus aus Hamburg schnellstmöglich Verfassungsbeschwerde einlegen. Unterstützung bekommt es vom Bündnis »Wir versorgen Deutschland«.
Cornelia Dölger
18.12.2023  11:50 Uhr

Bedenken »gegen die einseitige Befreiung«

Unterstützung bekommt das Sanitätshaus von dem Bündnis »Wir versorgen Deutschland« (WvD). Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hatte das WvD Bedenken »gegen die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung« artikuliert und in seiner öffentlichen Stellungnahme sowie in der Anhörung zum ALBVVG im Gesundheitsausschuss des Bundestages auf rechtliche Einwände hingewiesen. So heißt es in einer WvD-Mitteilung.

Grundsätzlich habe das Bündnis damals die Bemühungen des Gesetzgebers um Entbürokratisierung begrüßt, teilten die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau mit. Gleichzeitig habe man »klare Bedenken gegen die einseitige Benachteiligung der Sanitätshäuser durch die getroffenen Regelungen geäußert«. Die angekündigte Verfassungsbeschwerde sei daher »nur folgerichtig«. Die beiden Generalsekretäre forderten eine rasche »verfassungskonforme Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer«. Ein langer Rechtsstreit sei zu vermeiden. Der Verband stehe bereit, »gemeinsam mit allen relevanten gesundheitspolitischen Akteuren an einer solchen einheitlichen Lösung für die Hilfsmittelversorgung zu arbeiten«. 

Zu dem Bündnis gehören laut eigener Aussage der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die EGROH-Service GmbH, die ORTHEG eG, die Reha-Service-Ring GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.

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