| Cornelia Dölger |
| 08.12.2025 15:00 Uhr |
Um alle Vorschriften einzuhalten, hätten sich die beiden Sanitäter rechtlich beraten lassen, zitiert die LVZ. Bedenken hegen Apothekerverband sowie -kammer in Sachsen gleichwohl, wenn sie das Engagement auch grundsätzlich begrüßen. So seien die beschriebenen Probleme real, zitiert die LVZ Sebastian Michael, den Vize-Vorsitzenden des Sächsischen Apothekerverbands. Rechtliche Hürden sowie Datenschutzprobleme befürchtet Michael dennoch. »Wenn wir als Apotheker mit externen Boten arbeiten, benötigen wir eine Versandhandelserlaubnis. Und der Bote darf auf keinen Fall wissen, was er transportiert«, so Michael. Zudem sei fraglich, ob eine nötige Beratung über Dritte erfolgen könne.
Auch Kammerpräsident Göran Donner gibt zu bedenken, dass für ein solches Konstrukt wohl eine Versandhandelserlaubnis nötig sei. Es seien jedenfalls apothekenrechtliche Fragen offen. Man verschließe sich Gesprächen aber nicht, denn am Ende gehe es um die Sicherstellung der Versorgung.