| Cornelia Dölger |
| 08.12.2025 15:00 Uhr |
Patienten außerhalb Öffnungszeiten mit Arzneimitteln beliefern – das haben zwei Rettungssanitäter aus Sachsen mit ihrem »Notmedic Medikamenten-Lieferdienst« vor. / © Imago/Bihlmayerfotografie
Einsatzzeit der Rettungssanitäter Lia-Chiara Daum und Max Buschmann ist demnach vor allem das Wochenende. Der Plan: Von Freitag, 18 Uhr, bis Montag, 6 Uhr, liefern sie als »Notmedic Medikamenten-Lieferdienst« Arzneimittel aus. Über die kommenden Feiertage und den Jahreswechsel möchten die beiden mit sechs weiteren Helfern sogar länger am Stück im Dienst sein − von Freitag, 19. Dezember, 18 Uhr, bis Montag, 5. Januar, 6 Uhr.
Dass es einen Bedarf für ein solches Angebot gebe, habe sie vor allem während ihrer Arbeit für den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst festgestellt, so Daum zur LVZ. Menschen mit gesundheitlichen Problem, die kein akuter Notfall sind, können diesen Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen nutzen. Vorteil sind die längeren Öffnungszeiten. In diesen Diensten, so berichtet Daum, würden drei, vier Rezepte ausgestellt – die am Ende logistische Probleme nach sich zögen.
Denn außerhalb der Öffnungszeiten von Apotheken müssten Patientinnen und Patienten die Rezepte in einer Notdienst-Apotheke einlösen. Und hier wollen Daum und Buschmann eingreifen. Sie planen demnach einen reinen »Notlieferdienst ohne eigenes Lager«. Bedient werden sollen demnach Privatpersonen, aber auch Heime und Kliniken.
Die Idee ist, dass Patientinnen und Patienten die benötigten Medikamente bei ihnen bestellen und das Team diese dann im Auftrag der Patienten bei der nächstgelegenen Notdienstapotheken abholt zu den Patienten nach Hause liefert. »Wir liefern rezeptfreie Medikamente direkt aus der Apotheke an den Bestellort und übernehmen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorab die Abholung des Rezepts oder die Einlösung des E-Rezepts«, so Rettungssanitäterin Daum zur LVZ.
Betäubungsmittel würden in der Apotheke verplombt und erst beim Kunden wieder entnommen. Es werde immer die zum Kunden nächstgelegene Notdienstapotheke angefahren. Man wolle mit dem Angebot auch »die lokale Apothekenlandschaft stärken«. Zudem könne der »Notmedic Medikamenten-Lieferdienst« sogar Rettungsdienste und Notaufnahmen entlasten, weil er die Patienten davor bewahre, in ihrer Not die 112 zu wählen, um an benötigte Medikamente zu kommen. Die Liefergebühr liegt demnach bei fünf Euro; plus zwei Euro Nachtzuschlag ab Mitternacht.
Um alle Vorschriften einzuhalten, hätten sich die beiden Sanitäter rechtlich beraten lassen, zitiert die LVZ. Bedenken hegen Apothekerverband sowie -kammer in Sachsen gleichwohl, wenn sie das Engagement auch grundsätzlich begrüßen. So seien die beschriebenen Probleme real, zitiert die LVZ Sebastian Michael, den Vize-Vorsitzenden des Sächsischen Apothekerverbands. Rechtliche Hürden sowie Datenschutzprobleme befürchtet Michael dennoch. »Wenn wir als Apotheker mit externen Boten arbeiten, benötigen wir eine Versandhandelserlaubnis. Und der Bote darf auf keinen Fall wissen, was er transportiert«, so Michael. Zudem sei fraglich, ob eine nötige Beratung über Dritte erfolgen könne.
Auch Kammerpräsident Göran Donner gibt zu bedenken, dass für ein solches Konstrukt wohl eine Versandhandelserlaubnis nötig sei. Es seien jedenfalls apothekenrechtliche Fragen offen. Man verschließe sich Gesprächen aber nicht, denn am Ende gehe es um die Sicherstellung der Versorgung.