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Grenzenlose Krankenhausbehandlung
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Saarländisch–Französisches Abkommen unterzeichnet

Zwischen Frankreich und dem Saarland gibt es künftig in vielen Fällen grenzüberschreitend ärztliche Hilfe. Vor allem in Notfällen wird es im betreffenden Grenzraum keine Rolle mehr spielen, ob ein Patient in Deutschland oder in Frankreich krankenversichert ist. Dies sieht ein Abkommen vor, das am heutigen Mittwoch von Behörden, Krankenkassen und Krankenhäusern unterzeichnet wurde.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 12.06.2019  15:52 Uhr

»Was lange währt, wird endlich gut«, erklärte die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) im französischen Forbach. Auf deutscher Seite gilt das Abkommen zunächst für die Gemeinden des Regionalverbandes Saarbrücken sowie für die Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal (Saarpfalz-Kreis). Auf französischer Seite sind die Ostmoselgemeinden, darunter auch Forbach und Saargemünd eingeschlossen. Zunächst können Patienten der Kardiologie, der Neurochirurgie und bei Mehrfachverletzungen Gesundheitsleistungen auch im Nachbarland in Anspruch nehmen.

Eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich. Geplant ist, auch Fälle in der Neonatologie (Neugeborenenmedizin), Nuklearmedizin und Rehabilitation aufzunehmen. »Nach einem Herzinfarkt sollte es keine Rolle spielen, ob das nächste Herzzentrum in Deutschland oder Frankreich steht - entscheidend ist, dass der Patient optimal behandelt wird«, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Thomas Gebhart (CDU). Mit der Vereinbarung verbesserten Deutschland und Frankreich den wohnortnahen Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung. So werde Europa für die Menschen im Alltag erfahrbar.

 

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