Pharmazeutische Zeitung online
Delegiertenversammlung LAK Hessen

Rx-VV ist nach wie vor Option

»Seit dem EuGH-Urteil gab es keine ordnungspolitischen Veränderungen, die die bestehenden Strukturen unserer sicheren Arzneimittelversorgung durch die Vor-Ort-Apotheken stärken würden. Im Gegenteil: Es bricht immer mehr weg.« Deshalb ist die Forderung nach einem Rx-VV nach wie vor eine Handlungsoption, so Kammerpräsidentin Ursula Funke in der heutigen Delegiertenversammlung. 
Elke Wolf
04.03.2020  18:36 Uhr

Laut der Beschlusslage der ABDA vom vergangenen Sommer hat sich die Apothekerschaft entschlossen, das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) kritisch und konstruktiv zu begleiten. »Aber das Rx-VV blieb immer noch eine Handlungsoption. Für mich stellt sich die Frage: Wie lange wollen wir denn eigentlich noch kritisch und konstruktiv abwarten?« In den anstehenden Monaten müsse in den Sitzungen auf Bundesebene klar besprochen werden, welchen Kurs die Apothekerschaft weiterverfolgt. Denn bislang sei nichts erreicht, was die Sicherung der Arzneimittelversorgung der inhabergeführten Apotheke vor Ort stärken würde. Rückenwind bekam die Präsidentin von den Delegierten, was sich in vielen Redebeiträge deutlich zeigte.

Das derzeitige Fazit fällt laut Funke ziemlich mau aus. »Unter dem Strich haben wir Modellversuche zur Grippeimpfung in Apotheken, Wiederholungsrezepte, von denen unklar ist, wie sie dokumentiert und abgerechnet werden sollen, einen neu geregelten Botendienst, etwas mehr Vergütung in Sachen Nacht- und Notdienst sowie bei der Dokumentation und das E-Rezept ohne Makelverbot. Aber was wir nicht haben, sind strukturelle Veränderungen, die unsere Zukunft sichern sollten.« Wann die Überbleibsel des einstigen VOASG (»die Spahn´sche Gleichpreisigkeit im GKV Bereich und die pharmazeutischen Dienstleistungen«) in den Bundestag eingebracht werden, sei nach wie vor unklar. Es fehlt also bislang an verbindlichen Rechtsgrundlagen.

Bislang habe keine Stärkung stattgefunden, so Funke. Das Vor-Ort-Stärkungsgesetz heißt nur auf dem Papier so. »Statt Gleichpreisigkeit und Dienstleistungen haben wir das E-Rezept -und das ohne Makelverbot, weil es vom VOASG wortgleich in das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) gewandert ist.« In der Tat ist die Vorstellung der ABDA zum Makelverbot nicht aufgegriffen worden, nach der Dritte aufzulisten sind, die nicht makeln dürfen. Funke: »Zusammen mit den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums zum E-Rezept, dass jede andere App und Plattform an die Gematik-App andocken kann, bedeutet das: Dem Wettbewerb sind Tür und Tor geöffnet. Jeder, egal ob Krankenkassen, Versandhändler, Verlage, Krankenkassen, Amazon oder Google, können solche Apps auch anbieten.« Der Patient werde sich jedoch für die App entscheiden, die am meisten beworben wird (»vor der Tagesschau«) und die am meisten Benefit verspricht.

Weil man in Sachen ordnungspolitische Rahmenbedingungen auf der Stelle trete, komme für Funke die Forderung nach dem Rx-VV wieder in Betracht. Zwar werde es mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kein Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel geben, wie vor dem Petitionsausschuss in Sachen Bühler Petition wieder dokumentiert, doch Funke weiß: »Der Bundesgesundheitsminister macht die Gesetze nicht allein. Es gibt immer noch den parlamentarischen Weg. Da dürfen wir nichts unversucht lassen und mit Kommunalpolitikern Abgeordneten und der Presse vor Ort reden, um klar zu machen, wie stark die öffentlichen Apotheken durch das E-Rezept in der jetzigen Form ausgebremst werden.«

Zwischen Hysterie und Gleichgültigkeit

In Zeiten von Influenza, Erkältung und Lieferengpässen fordert nun noch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 verstärkten Beratungsaufwand in der Apotheke. Die Stimmung bewege sich zwischen Hysterie und Gleichgültigkeit, binde aber in jedem Fall »vermehrt Zeit pro Patient in der Apotheke. Wir raten ab, klären auf, sensibilisieren, nehmen Ängste und erklären Selbstverständlichkeiten der Hygiene«. Die neue Infektionsgefahr berge aber auch die Chance, Patienten klar zu machen, dass feste Preise in der Apotheke ihren Sinn haben und Verbraucherschutz bedeuten. Funke: »Apotheker sind unverzichtbar in Sachen Information und Beratung. Das kann keine virtuelle Hotline oder ein Filmchen bei YouTube leisten. Da helfen auch keine Newsletter und Push-Nachrichten. Hier hilft nur das persönliche Gespräch.«

Die Delegiertenversammlung stand auch im Zeichen von Wahlen. So wurde Jochen Schmitt als weiteres Mitglied in den Leitenden Ausschuss des Versorgungswerkes gewählt. Hier war eine Stelle neu zu besetzen, nachdem Ursula Funke als Mitglied zurückgetreten war. Des Weiteren wurden Beate Werner, Klaus LangHeinrich, Robin Brünn, Dr. Hans-Rudolf Diefenbach und Erik Modrack als Mitglieder des Finanzausschuss bestimmt. Auch die Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen hat einen neuen Vorstand. Ihm gehören jetzt an: neben Ursula Funke die Professoren Dr. Dieter Steinhilber, Dr. Carsten Culmsee, Dr. Robert Fürst und Dr. Achim Schmidtko, außerdem Dr. Nils Keiner und Jörg Iffland. Der Weiterbildungsausschuss ist nun in den Händen von Dr. Cora Menkens, Dr. Viola Schneider, Ingrid Simon, Dr. Christian Ude und Dr. Christian Korn.

Zentrale Fortbildung abgesagt

Nach der Delegiertenversammlung trat der Kammervorstand außerplanmäßig zusammen und fasste den Entschluss, die Zentrale Fortbildungsveranstaltung  am 14. und 15. März 2020 in Gießen abzusagen. »Würde nur einer der 500 bis 600 Teilnehmer positiv auf das Coronavirus getestet, könnte das zu einer Quarantäne für alle bis hin zur Schließung von Apotheken führen, wodurch die wohnortnahe Arzneimittelversorgung gefährdet würde«, heißt es in der Pressemitteilung der Landesapothekerkammer Hessen.   

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