Rx-Versandverbot für Tierarzneimittel vor Lockerung |
Melanie Höhn |
13.08.2025 12:58 Uhr |
Durch die geplante Lockerung des Versandverbots für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel wird auch §11a des Apothekengesetzes (ApoG) angepasst, der die Versandhandelserlaubnis regelt. Bisher bezieht sich die Versandhandelserlaubnis gemäß §11a ApoG nur auf Humanarzneimittel. Künftig soll sich eine bestehende oder neue Versandhandelserlaubnis auch auf Tierarzneimittel erstrecken.
Apotheken, die bereits eine Versandhandelserlaubnis besitzen, sollen automatisch berechtigt sein, auch Tierarzneimittel zu versenden. Allerdings nur, wenn sie zwischen dem 28. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 ausgestellt wurde, heißt es in dem Gesetzentwurf. »Soweit eine Apothekenleitung die Tätigkeit der Apotheke auf den Versand von Tierarzneimitteln ausweitet, ist jedoch das Qualitätsmanagementsystem der Apotheke nach § 2a entsprechend anzupassen«, heißt es weiter.
Die ABDA hatte in einer Stellungnahme vom 30. Juni 2025 vorgeschlagen, alle bisher bestehenden Versanderlaubnisse mit einzubeziehen: »Wir regen insofern an, § 28a ApoG auch auf
vor dem 28. Januar 2022 erteilte Versanderlaubnisse zu erstrecken.«