Rx-Marktanteil der Versender verdoppelt sich |
Cornelia Dölger |
20.08.2025 16:08 Uhr |
In Deutschland ansässigen Apotheken sind Rabatte und Boni auf Rx aber verboten – das Thema ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einem alten Bonusmodell von Doc Morris wieder akut. Damit haben die hiesigen Apotheken einen Wettbewerbsnachteil – den auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht für ausgeschlossen hält.
Der Wettbewerbsnachteil der Apotheken in Kombination mit der Digitalisierung der Prozesse stimmt Marktforscher Kaske skeptisch. Der Einsatz der Plattformen könne »die Verschiebung der Marktanteile zugunsten der niederländischen Versender im besten Fall vielleicht etwas aufhalten, aber nicht mehr zurückdrehen«. Nicht unwahrscheinlich sei eine »neue Marktrealität« mit einem mittelfristigen Online-Marktanteil »von zehn Prozent oder mehr bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten«.
Die Apothekenseite kämpft bekanntlich für die berühmten »gleich langen Spieße«, also gleiche Vorgaben für Versender und lokale Apotheken. Dies hat die Bundesregierung auf dem Schirm und will hier Abhilfe schaffen, zumindest hat sich Schwarz-Rot dies in seinen Koalitionsvertrag geschrieben. Neu entfacht durch die Werbeoffensiven der Versender ist zudem die Forderung nach einem Rx-Versandverbot. ABDA-Präsident Thomas Preis hat an die Politik appelliert, gegen die Versender-Rabattschlachten aktiv zu werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.