Rund 1 Milliarde Euro an Mehrkosten – warum? |
Ev Tebroke |
31.07.2025 16:00 Uhr |
Die Produktgruppe Inkontinenzhilfen wie etwa Windeln hat 11 Prozent Anteil an den Mehrkosten, die Patienten bei Hilfsmitteln zahlen. / © Adobe Stock/laboko
Bei 20 Prozent der Hilfsmittel zahlten Kassenpatienten im Jahr 2024 dazu, entschieden sich also gegen die gängige Standardware. Damit schulterten sie insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro an Mehrkosten. Warum das so ist und was sie an den von der Kasse zuzahlungsfrei bereitgestellten Hilfsmitteln stört, bleibt dabei im Unklaren. Das soll sich ändern. Anlässlich des aktuellen Mehrkostenberichts der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fordert deren Spitzenverband (SV) erneut die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für die Gründe von Zuzahlungen.
Insgesamt 11,5 Milliarden Euro haben die Kassen im vergangenen Jahr für Hilfsmittel ausgegeben (2023: 11 Milliarden). Von den knapp 32 Millionen Hilfsmittelversorgungen haben die Versicherten laut Mehrkostenbericht rund 80 Prozent mehrkostenfrei bezogen. In rund 20 Prozent der Fälle wählten sie jedoch andere Produkte als die, die von den Kassen ohne Aufpreis angeboten werden und zahlten dadurch aus eigener Tasche hinzu – im Schnitt 148,70 Euro.
Der Mehrkostenbericht der GKV sorgt zwar seit 2019 für mehr Transparenz in der Frage, wie viel Geld die Versicherten bei Hilfsmitteln mehr zahlen, um Produkte zu erhalten, die ihnen zusagen. Warum dies aber so ist, sprich, welche Gründe sie auf teurere Ware umsteigen lassen, bleibt unbekannt. Das sollte sich ändern, so der GKV-SV. Anbieter wie etwa Sanitätshäuser oder Apotheken sollten angeben müssen, warum die Mehrkosten anfielen, um eine »vertiefte Analyse« zu ermöglichen.
»Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich eine gesetzliche Meldepflicht für die Gründe von Mehrkosten festzulegen«, so Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Krankenkassen sollten erfahren, warum Versicherte Hilfsmittel auswählen, die von der Regelversorgung abweichen und somit zu zusätzlichen Kosten führen. Hierzu fehlten dem GKV-SV nach wie vor qualitative Daten, für die es gegenwärtig immer noch keine gesetzliche Grundlage gebe. Bereits 2023 hatte der Verband eine entsprechende Regelung gefordert.