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BMG-Verordnung
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RSV-Immunisierung für Babys jetzt auf Kassenkosten möglich

Eine BMG-Verordnung legt seit Samstag einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge vor der Vollendung des ersten Lebensjahres fest – unabhängig von Risikofaktoren.
AutorKontaktdpa
Datum 18.09.2024  13:45 Uhr

»Lösung zum Schutz der Kleinsten«

Babys, die zwischen April und September geboren werden, sollten Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten, erläuterte das Ministerium – also idealerweise von September bis November. Babys, die von Oktober bis März zur Welt kommen, sollten es möglichst bald nach der Geburt bekommen – am besten noch in der Geburtseinrichtung oder spätestens innerhalb der ersten Lebenswoche.

Wie das Ministerium im Entwurf erläutert, sollen mit dem umfassenden Anspruch auf RSV-Schutz schwere Krankheitsverläufe, Behandlungen auf der Intensivstation und auch Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen verhindert werden. Zugleich sollen Engpässe und Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte.

Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, sagte der dpa, es sei der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gelungen, in kürzester Zeit und rechtzeitig vor der Erkältungssaison eine Lösung zum Schutz der Kleinsten zu finden. »Wir tragen so dazu bei, Neugeborene und Säuglinge vor einer schweren RSV-Erkrankung zu schützen und ein erhöhtes Versorgungsaufkommen in Arztpraxen und Krankenhausstationen

zu vermeiden.«

Eine RSV-Infektion ist bei Babys eine häufige Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege. Jährlich kommen nach Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) etwa 25.000 Säuglinge deshalb ins Krankenhaus. Rund 200.000 Säuglinge mit RSV werden ambulant behandelt. Das Virus wird über Tröpfchen übertragen.

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